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X. Die Studierenden

Full text: Die Königliche Landwirtschaftliche Hochschule in Berlin / Wittmack, Ludwig (Public Domain)

X. Die Studierenden, 
Ein allseitiger Wunsch, den bereits L. Wittmack dem Herrn Minister 
in seinem Rektoratsbericht 1891 vortrug, ist es auch, daß denen, welche 
die Prüfung bestanden haben, irgend ein Titel verliehen werde, wie das 
in fast allen andern Ländern, Österreich, Frankreich, Belgien, Dänemark 
usw. der Fall ist. Der Hauptgrund, warum das bisher bei uns nicht ge- 
schehen, liegt wohl darin, daß man kein recht bezeichnendes Wort fand. 
Auf Antrag von L. Wittmack und Eduard Leplae, Professor am 
landw. Institut der Universität Louvain, hat der internationale Kongreß 
für landw. Unterrichtswesen zu Lüttich 1905 folgenden Wunsch aus- 
gesprochen: 
1. Daß alle Studierende an höheren landwirtschaftlichen Lehr- 
anstalten nach dem Abgangsexamen bezeichnende akademische Titel 
erhalten (titres academiques significatifs). 
2. Daß die Frage der Einheitlichkeit (uniformisation) der nach 
Vollendung der höheren landwirtschaftlichen Studien zu gewährenden 
Titel auf die Tagesordnung des nächsten internationalen Kongresses für 
landw. Unterrichtswesen gesetzt werde.*) 
274 
b) Die Prüfung für Lehrer der Landwirtschaft an den 
Landwirtschaftsschulen. 
Nachdem durch gemeinsame Verfügung des Ministers der geist- 
lichen etc. Angelegenheiten Dr. Falk und des Ministers für die landw. 
Angelegenheiten Dr. Friedenthal vom 10. August 1875 „Reglement, 
Lehrplan und Prüfungsordnung für die Landwirtschaftsschulen“ erlassen 
waren und so diese wichtigen, mit der Befugnis zur Verleihung des 
Einjährig-Freiwilligen Rechts ausgestatteten landwirtschaftlichen Mittel- 
schulen in ihrer Organisation einen gewissen Abschluß gefunden hatten, 
wurden unter dem 9. Mai 1877 von denselben beiden Ministern die 
„Vorschriften betreffend die Ausbildung und das Examen für die Lehrer 
der Landwirtschaft an den Landwirtschaftsschulen“ bekannt gegeben**) 
Unter dem 17. November 1877 erhielten diese Vorschriften eine Er- 
gänzung und unter dem 14. November 1882 eine Verschärfung, letztere 
dahin gehend, daß eine Dispensation von der Beibringung des Reife- 
zeugnisses nicht mehr stattfindet. 
*) II. Congres international de l’Enseigement agricole ä Liege 1905, vol. II, 
p. 130. 
**) Sowohl das Reglement etc. für die Landwirtschaftsschulen sowie die 
Vorschriften über die Ausbildung und das Examen der Lehrer der Landwirtschaft 
an diesen Schulen sind abgedruckt in Thiels Landw. Jahrbüchern Bd. VII (1878) 
Supplement I „Preußens landw, Verwaltung 1875—77“ I. Gruppe, Abschnitt IV, 
Anlage 7. — Dieser Supplementband enthält überhaupt sehr viel Material aus den 
verschiedensten Gebieten der landw. Verwaltung, namentlich aber auch eine höchst 
wertvolle Darstellung des gesamten landwirtschaftlichen Unterrichtswesens (im 
Text S. 63—76) mit vielen Anlagen.
	        
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