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X. Die Studierenden.
Bis zum neuen Jahrhundert finden sich viele Schwankungen,
zwischen 4 und 22 Prozent. Vom Wintersemester 1899/1900 bis Sommer-
semester 1905 sehen wir aber den Prozentsatz der maturi nie unter
17 Prozent sinken, im Sommersemester 1903 erreicht er das Maximum
mit 26 Prozent. — Das Wintersemester 1905/06 zeigt wieder einen
Niedergang auf 14 Prozent, hoffentlich ist's nur eine Ausnahme. Von
diesem Semester abgesehen, kann man sagen: Rund !/,—1/, aller ordent-
lichen Hörer sind jetzt im Besitz des Reifezeugnisses. Das ist ein
wesentlicher Fortschritt gegen früher.
5. Prüfungen.
a) Die Abgangsprüfung für Studierende der Landwirtschaft.
Die Grundlage zu den im Anhang abgedruckten Vorschriften über
die Abgangsprüfung nach viersemestrigem Studium bildete das von dem
Herrn Minister für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten unter dem
19. Januar 1863 erlassene Regulativ betr. solcher Prüfungen für die land-
wirtschaftlichen Akademien zu Eldena, Proskau, Poppelsdorf und Waldau;
doch wurden sie in dem vom engeren Lehrerkollegium ausgearbeiteten
Entwurf, den der Herr Minister unter dem 14. Februar 1882 genehmigte,
den entsprechenden Verhältnissen gemäß abgeändert.
Auffälligerweise war keine Gesamtzensur vorgesehen, eine solche
wurde jedoch auf Antrag des engeren Lehrerkollegiums von dem Herrn
Minister unter dem 29. Juli 1889 eingeführt. Noch wichtiger war ein
Antrag des engeren Lehrerkollegiums vom 9. Juni 1894 auf Einführung
gleichmäßiger Bestimmungen für das landwirtschaftliche Abgangsexamen
an den deutschen landwirtschaftlichen Hochschulen und Universitäts-
Instituten. Dies hatte zunächst zur Folge, daß der Herr Minister für Land-
wirtschaft unter dem 24. Februar 1897 für die seinem Ressort unter-
stehenden beiden Anstalten, die landwirtschaftliche Hochschule in Berlin
und die landwirtschaftliche Akademie in.Poppelsdorf, eine gleiche Prüfungs-
ordnung, auf Grund von Entwürfen der beiden Anstalten, erließ. Eine
völlige Gleichheit der Bestimmungen auf allen höheren landwirtschaft-
lichen Lehranstalten ist offiziell zwar noch nicht eingeführt, in Wirklich-
keit dürfte überall aber ziemlich ähnlich verfahren werden.
Ein Antrag des Lehrerkollegiums beim Herrn Ressortminister,
eine gleichmäßige Anrechnung der auf der Hochschule Berlin oder
Poppelsdorf verbrachten. Semester beim Übergang auf ein Universitäts-
institut zu erwirken, hatte zur Folge, daß der Herr Minister der geist-
lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten unter dem 19. August
1897 die Bestimmungen über das landwirtschaftliche Abgangsexamen
bei den landwirtschaftlichen Instituten der Universitäten Königsberg,
Halle-Wittenberg und Göttingen dahin abänderte, daß die Anrechnung