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IX. Die Bibliothek

Full text: Die Königliche Landwirtschaftliche Hochschule in Berlin / Wittmack, Ludwig (Public Domain)

IX. Die Bibliothek, 
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als Empfangsbescheinigung gelten, werden unentgeltlich verabreicht. — 
Bestimmend für die Benutzung und Verwaltung der Bibliothek ist ein 
von dem Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten am 
18. Dezember 1883 genehmigtes Regulativ. 
Im Jahre 1887 wurde die Zentralbibliothek einer Neuordnung und 
gänzlichen Bücherumstellung unterworfen und dementsprechend ein 
neuer Fachkatalog und, auf diesen hinweisend, ein alphabetischer Katalog 
angefertigt; beide Kataloge sind, bisher noch ungedruckt, nach ihrer 
Fertigstellung im Jahre 1891 in einer Reihe von Bänden nebst einem 
Verzeichnisse der ausliegenden Zeitschriften im Lesezimmer ausgestellt 
und allgemein zugänglich gemacht. Bibliothek und Lesezimmer sind an 
allen Wochentagen, mit Ausnahme der Festtage, und das ganze Jahr 
hindurch, mit Ausnahme von einer Woche im Frühling und vier Wochen 
im Sommer, ununterbrochen geöffnet. 
Ihre Unterkunft hat die Bibliothek gemeinsam mit dem Lesezimmer 
im zweiten Stock des Hochschulgebäudes gefunden, wo ihr ein Gebiet 
von 39 m Länge, 7,75 m Tiefe und 5,6 m Höhe mit zehn Fenstern nach 
der Vorderseite des Hauses eingeräumt worden ist; davon fallen zwei 
Fenster auf das Lesezimmer; ein Rostbau von Eisen teilt den Bibliothek- 
raum in zwei Stockwerke, welche, durch eiserne Treppen verbunden, 
den Gebrauch von Ansetzleitern und Tritten gänzlich ausschalten. 
Der Gesamtraum beider Stockwerke ist in einzelne Abteile von je 
Fensterbreite zerlegt, welche durch einen gemeinsamen offenen Mittel- 
gang durch die ganze Länge der Stockwerke miteinander verbunden 
sind. Jeder Abteil bietet eine Wand- oder Schrankfläche von 4 X 6qm = 
24 qm dar, sämtliche Abteile zusammen machen eine, durch eingestellte 
Schränke bedeutend vermehrte Raumfläche von 476 qm zur Bücher- 
aufstellung verfügbar. Zu zeitweiser Entlastung und Raumgewinnung 
bei eintretender Überfüllung ist der Bibliothek im Obergeschoß des 
Hauses noch ein Saal mit acht doppelseitigen Schränken zugewiesen, der 
aber mit den Bibliothekräumen selbst in keiner Verbindung steht. 
Die künstliche Erleuchtung wird im Lesezimmer durch eine große 
elektrische Bogenlichtflamme und je nach Bedarf durch acht Gasglühlicht- 
flammen hergestellt; die Bibliothekräume erhalten. eine Zuleitung von 
alektrischem Glühlicht und können . durch bewegliche Leitungsflammen 
am Abend und an dunklen Tagen beliebig abgeleuchtet werden. Die 
Erwärmung im Winter geschieht durch Luftheizung, deren Ofenherde 
im Kellergeschoß liegen, und wird durch Registrierthermometer geregelt; 
die Zu- und Abführung von Luft ist durch verstellbare Luftklappen vor- 
gesehen. — Bei dem starken Besuch des Lesezimmers erscheint dringend 
eine Erweiterung nötig. 
Verwaltet und geleitet wird die Bibliothek von einem Bibliothekar, 
gegenwärtig Professor Dr. Engel, unter Beistand eines Unterbeamten. 
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