IX. Die Bibliothek,
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als Empfangsbescheinigung gelten, werden unentgeltlich verabreicht. —
Bestimmend für die Benutzung und Verwaltung der Bibliothek ist ein
von dem Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten am
18. Dezember 1883 genehmigtes Regulativ.
Im Jahre 1887 wurde die Zentralbibliothek einer Neuordnung und
gänzlichen Bücherumstellung unterworfen und dementsprechend ein
neuer Fachkatalog und, auf diesen hinweisend, ein alphabetischer Katalog
angefertigt; beide Kataloge sind, bisher noch ungedruckt, nach ihrer
Fertigstellung im Jahre 1891 in einer Reihe von Bänden nebst einem
Verzeichnisse der ausliegenden Zeitschriften im Lesezimmer ausgestellt
und allgemein zugänglich gemacht. Bibliothek und Lesezimmer sind an
allen Wochentagen, mit Ausnahme der Festtage, und das ganze Jahr
hindurch, mit Ausnahme von einer Woche im Frühling und vier Wochen
im Sommer, ununterbrochen geöffnet.
Ihre Unterkunft hat die Bibliothek gemeinsam mit dem Lesezimmer
im zweiten Stock des Hochschulgebäudes gefunden, wo ihr ein Gebiet
von 39 m Länge, 7,75 m Tiefe und 5,6 m Höhe mit zehn Fenstern nach
der Vorderseite des Hauses eingeräumt worden ist; davon fallen zwei
Fenster auf das Lesezimmer; ein Rostbau von Eisen teilt den Bibliothek-
raum in zwei Stockwerke, welche, durch eiserne Treppen verbunden,
den Gebrauch von Ansetzleitern und Tritten gänzlich ausschalten.
Der Gesamtraum beider Stockwerke ist in einzelne Abteile von je
Fensterbreite zerlegt, welche durch einen gemeinsamen offenen Mittel-
gang durch die ganze Länge der Stockwerke miteinander verbunden
sind. Jeder Abteil bietet eine Wand- oder Schrankfläche von 4 X 6qm =
24 qm dar, sämtliche Abteile zusammen machen eine, durch eingestellte
Schränke bedeutend vermehrte Raumfläche von 476 qm zur Bücher-
aufstellung verfügbar. Zu zeitweiser Entlastung und Raumgewinnung
bei eintretender Überfüllung ist der Bibliothek im Obergeschoß des
Hauses noch ein Saal mit acht doppelseitigen Schränken zugewiesen, der
aber mit den Bibliothekräumen selbst in keiner Verbindung steht.
Die künstliche Erleuchtung wird im Lesezimmer durch eine große
elektrische Bogenlichtflamme und je nach Bedarf durch acht Gasglühlicht-
flammen hergestellt; die Bibliothekräume erhalten. eine Zuleitung von
alektrischem Glühlicht und können . durch bewegliche Leitungsflammen
am Abend und an dunklen Tagen beliebig abgeleuchtet werden. Die
Erwärmung im Winter geschieht durch Luftheizung, deren Ofenherde
im Kellergeschoß liegen, und wird durch Registrierthermometer geregelt;
die Zu- und Abführung von Luft ist durch verstellbare Luftklappen vor-
gesehen. — Bei dem starken Besuch des Lesezimmers erscheint dringend
eine Erweiterung nötig.
Verwaltet und geleitet wird die Bibliothek von einem Bibliothekar,
gegenwärtig Professor Dr. Engel, unter Beistand eines Unterbeamten.
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