1. Allgemeiner Ueberblick.
Eine Einrichtung, die in diesem Sinne weiter wirkt, ist die Über-
weisung der Assistenten für den geodätischen Unterricht aus der Reihe
der Landmesser, welche im Dienste der landwirtschaftlichen Verwaltung
stehen, an die Hochschule auf die Dauer einiger Jahre, während welcher
Zeit diese Herren weder an’ihren Bezügen noch in ihrer Beförderung
Einbuße erleiden. Es soll auf etwa 50 Studierende je ein Assistent
einberufen werden, und dazu
reichten die wenigen, im Budget
der Hochschule vorgesehenen
und knapp dotierten Assistenten-
stellen nicht aus, weshalb auf
Anregung unseres Kurators, des
Ministerialdirektors Dr. Thiel,
die vorgenannte Anordnung in
den Etat des Landwirtschafts-
ministeriums aufgenommen,
auch vom Landtag ohne An-
stand genehmigt wurde. Den
Assistenten ist reichlich Ge-
legenheit geboten, ja ihr Dienst
leitet sie geradezu darauf hin,
sich fachlich weiter zu bilden,
noch einzelne Vorlesungen an
der Universität oder der tech-
nischen Hochschule zu hören,
wissenschaftliche Fragen zu be-
arbeiten und sich literarisch zu
versuchen. Diese Einrichtung
ist mehr wert alsReisestipendien
und dergleichen, womit man in
Frankreich besondere Prüfungs-
leistungen belohnt. Durch den
Anschluß an einen anregenden
und ehrenvollen Dienst wird das Weiterstudieren getragen und belebt,
durch die oft recht anstrengende Doppelverpflichtung die Tatkraft sehr
gesteigert. Mit den Erfolgen dieses eigentümlichen Instituts, aus dem
u. a. akademische Lehrer der Geodäsie, Leiter größerer Vermessungs-
betriebe usw. hervorgegangen sind, darf die Stifterin, die landwirt-
schaftliche Verwaltung, zufrieden sein, auch wenn sie einzelne ihrer
begabten jungen Beamten verliert. d.h. an andere Ressorts, den Reichs-
dienst usw. abgibt.
In dieser Hinsicht galt in unserem Ministerium stets eine weit-
herzige Auffassung.