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Zweites Buch. Wissenschaft 12. Abschnitt. Die Wissenschaft des Rechts und die Gesetzgebungsfragen samt der Sozial- und Industrie-Gesetzgebung

Full text: Deutschland von heute / Berolzheimer, Fritz (Public Domain)

36 — Wisfenschaft. 
einigernaßen wieder gutzumachen. Man richte 
detachierte Senate ein: Zwei bis drei Zivilsenate 
und einen bis zwei Strafsenate in Berlin für 
Nord- und Mord-⸗) Ostdeutschland, zwei Zivil— 
senate und einen Strafsenat in Köln für West— 
deutschland, ferner das Gleiche in Nürnberg, München, 
oder allenfalls in Stuttgart 
für Süddeutschland. Jeder 
neuernannte Reichsgerichtsrat 
hätte mindestens drei Jahre 
in Leipzig zu amtieren, am 
Hauptsitz des Gerichtes. Jeder 
detachierte Senat hätte alle 
3 Jahre mit einem ander—⸗ 
wärts detachierten Senat zu 
wechseln oder nach Leipzig 
zurückzukehren. Auf diese Geh. Justizrat 
Weise wurde das Reichs- hint etcn, 
geriht mit den in ganz —58 nhe 
Deutschland bestehenden Strafrechts, sowie des 
Rechts-, Wirtschafts- und duleaenee 8 
sozialen Anschauungen in 
engster, unmittelbarer Fühlung bleiben. 
Dann ließe sich noch ein Weiteres anknüpfen: 
Erstreckung der Revision auf Nachprüfung wichtigster 
Tatfragen. 
Es ist doch geradezu ungeheuerlich, daß das Reichs— 
gericht wegen des — sit venia verbo! — lumpigsten,
	        
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