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Vierter Abschnitt. Sondervorschriften für die einzelnen Bauklassen

Full text: Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin (Public Domain)

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entfernt bleiben. Auf Nebenanlagen findet diese Vorschrift 
keine Anwendung. 
10. Quergebäude müssen in allen eo Teilen von 
den Vordergebäuden, in senkrechtem Abstande von den 
hinteren Umfassungswänden derselben gemessen, mindestens 
AV 
nicht an diese angebaut werden, mindestens 10 mm entfernt 
bleiben. Auf Nebenanlagen findet diese Vorschrift keine 
Anwendung. 
11. In Nebenanlagen ist die Einrichtung von Räumen 
zum dauernden Aufenthalt von Menschen mit einem Ge— 
samtflächeninhalt von höchstens 60 qm statthaft. 
12. Der Neigungswinkel der Dachfläche zu der wage— 
recht auf den Umfassungswänden liegend gedachten Ebene 
darf nicht mehr als 606, bei Anordnung von Mansarden— 
dächern mit Aufschiebling sowie bei Herstellung von Künst⸗ 
lerateliers im Dachgeschosse nicht mehr als 700 hetragen. 
Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn nur ein 
Hauptgeschoß errichtet wird. 
183. Gartenhallen, Lauben und offene Schuppen, deren 
Fronthöhe im einzelnen nicht mehr als 8 m und deren 
Flächeninhalt zusammen nicht mehr als 25 qm beträgt, 
kommen bei Berechnung des Flächeninhalts der Baulich— 
keiten, die nach Ziffer J auf den Baugrundstücken errichtet 
werden dürfen, nicht in Anrechnung. Sie können auch 
innerhalb der nach 8 13 Ziffer 5 bis T und 9 unbebaut 
zu lassenden Flächen errichtet werden. 
14. In denjenigen Gebieten, in welchen nach der Bau⸗ 
klasse O oder nach der Bauklasse Dnach Wahl des Bauenden 
gebaut werden darf, ist die geschlossene Bebauung nach 
54 Ziffer 12 nicht gestattet (vgl. daselbst Absatz 2). 
8 56. 
Bauklasse B. 
1. Es dürfen höchstens 8/50, bei Eckgrundstücken (8 14
	        
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