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1918

Full text: Chronik der sozialen Frauenschule (Public Domain)

lichen Fürsorge in Gemeinden und Kreisen, sowie die Ungleich- 
heiten und Mängel in der Ausbildung der Kreisfürsorgerinnen und 
ähnlicher von Kreisfürsorgeämtern, Wohlfahrtsämtern usw. anzu- 
stellenden Personen haben uns veranlaßt, Vorschriften über die 
staatliche Prüfung von Fürsorgerinnen zu erlassen“. Die soziale 
Ausbildung sollte eineinhalb Jahre dauern, aber als Voraussetzung 
zum Eintritt sollte die staatliche Anerkennung als Kranken- oder 
Säuglingspflegerin und als Lehrerin, Kindergärtnerin oder Hort- 
nerin verlangt werden. In Ausnahmefällen konnte von diesen An- 
forderungen etwas erlassen werden. Es war vorgeschrieben, daß 
der theoretische Unterricht sich zu etwa zwei Drittel auf hygie- 
nische Stoffe beziehen müsse. 
Diese Regelung stieß in den Kreisen der sozialen Frauenschulen 
auf starken Widerspruch. Führende Persönlichkeiten aus der Be- 
wegung hatten gegen eine staatliche Regelung überhaupt ange- 
kämpft, um die Entwicklung des sozialen Ausbildungswesens nicht 
vorzeitig zu binden. Aber auch alle, die sich mit der Tatsache 
einer staatlichen Regelung abfanden, hielten den Inhalt, die sach- 
lichen Bestimmungen des Erlasses nicht für tragbar. Der Erlaß be- 
deutete eine erhebliche Einschränkung der Kreise, aus denen die 
Schülerinnen hervorgehen konnten, und drückte die Ausbildung 
nach manchen Seiten hin herab. Er wurde der Eigenart dieser 
Schulen, die organisch gewachsen waren, in keiner Weise gerecht. 
Auf die staatliche Regelung der Ausbildung konnte in Preußen, 
da sie erst einmal erfolgt war, nicht mehr verzichtet werden; 
denn schon verlangten die Behörden „staatlich Anerkannte“. Wohl 
aber mußte die erste Gelegenheit ergriffen werden, um der Prü- 
[ungsordnung einen andern Inhalt zu geben. 
1919 
Die Vorstellungen der Konferenz führten bereits im März 1919 
zu einer Abänderung des Erlasses. 
Im gleichen Jahre übernahm Minister Dominicus den Vor- 
sitz im Kuratorium unserer Schule. 
1920 
Die nach der Revolution erfolgende Neuordnung der preußischen 
Verwaltung bot die Möglichkeit, andere Prüfungsbestimmungen 
für die soziale Berufsausbildung zu treffen. 
Das neue preußische Ministerium Für Volkswohlfahrt zeigte 
für die Anschauungen der Konferenz sozialer Frauenschulen volles
	        
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