4. Das Nachziehen der Dichtungen hat während des Anheizens
zu erfolgen.
Wasserstandsapparate und Manometer sind zu pro—
hiren und stetig zu beobachten.
c) Betrieb der Kessel.
Der Wasserstand fsoll auf normaler Höhe erhalten werden
und darf nicht unter die Marke des niedrigsten Standes
inken.
Die Wasserstandsapparate sind unter Benutzung fämmt—
icher Hähne oder Ventile täglich recht oft zu probiren. Vor—
kommende Unregelmäßigkeiten, insbesondere Verstopfungen
sind sofort zu beseitigen.
Die Speisung der Kessel ist bei jedem Betriebe abwechselnd
durch den Injektor und die Pumpe zu bewirken.
Das Manometer ist zeitweise zu controliren, ob der
Zeiger auf Null zurückgeht.
5. Der Dampfdruck darf die oben festgesetzte höchste Spannung
von 41,, Atmosphären nie überschreiten.
Die Sicherheitsventile sind täglich durch vorsichtiges
Anheben zu lüften. Jede Vergrößerung der Belastung
der Sicherheitsventile ist strafbar.
7. Beim jedesmaligen Oeffnen der Feuerthüren ist der Zug
zu vermindern.
3. Kurz vor und während der Stillstandspaufen ist der
Kessel über den normalen Wasserstand zu speisen und der
Zug zu vermindern.
Sinkt das Wasser unter die Marke des niedrigsten
Standes, so ist die Einwirkung des Feuers sofort aufzuheben
und dem Anstaltsvorsteher unverzüglich Anzeige zu
machen.
Steigt der Dampfdruck zu hoch, so ist der Kessel zu
speisen und der Zug zu vermindern. Genügt dies nicht, so
ist die Einwirkung des Feuers aufzuheben.
11. Bei Beendigung der Arbeitszeit ist der Dampf thunlichft
wegznarbeiten, das Fener allmählich zu ermäßigen und ein—
gehen zu lassen bezw. vom Kessel abzusperren. Außerdem
4.
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