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Gm erliche Ge rizhurk
neblt Sinfüßrungsgefeß
mit
Ronmmentar in Anmerkungen
herausgegeben
von den Rechtsanwälten
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Dr. Richard Wilke, Dr. Ferdinand Meng,
Se related
Gmil Koffka Dr. Hugo Neumann
(Rammergericht), (Bammergericht).
Fünfter Band: Erbrecht.
1900. Gebeftet NM. 6,50. Gebunden (Halbfeanz) M. 8,50.
Der Band it einzeln käuflich.
— „Diefe Bearbeitung ift gleichfalls eine Zierde der Wiffenfhaft des neuen
Rechts, Durch gute, überfichtlide Darftellung und Anordnung, durch taktvolle
Auswahl des Gebotenen, das fih ebenfo fernhält von ermüdender Breite wie
von fragmentarifcher Rürze, wird diefer Rommentar allen berechtigten
Anforderungen der Praxis vollauf genügen.“
Dertmann (Archiv f, bürgerl. Recht Bd, 18).
— „Don Praktikern für die Bedlfrfniffe der Praxis gefhrichen,
jo präfentirt {ich der vorfichende Kommentar. zn der That zeichnet fich diefer
Theil des Werkes durch außerordentliche Rlarheit und Neberfichtlihteit aus...
Es ift daher nicht daran zu zweifeln, daß fi das vorftehende
Wert traf einbürgern wird.“ (Notariats-Zeitfchrift fi Elfaß-Lothr. 1900,)
— „Seine Ausführungen treffen regelmäßig dasjenige, was
fiher in einiger Zeit die communis opinio fein wird.“ Man kann
üch feiner Leitung ruhig anvertrauen, wie der eines geübten Führers in den
Bergen; man wird nie in einen Abgrund geführt werden.“
Saltrow (Zeitfchrift f, dentih. Civilprozeß XXVII. Bd).
— „Das Buch trägt durchweg den Bedürfniffen der Praxis in
befonderem Maße Redhnung, acht gerade fhwierigen Fragen muthig zu
Beibe und muß als eine bedeutende Leiftung anerkannt werden.“
(Auriftifhe Monatichrift f. Dorfen 16. 1900.)
— „Die Ausführungen find Mar, eingehend und durch gut gewählte Beifpiele
Uuftrirt. Die Literatur ift forgfam verwerthet, die no brauchbare ältere Judie
Aatur überall berücfichtigt.“ (Liter, Mittheilungen f, Juriften 20, 1900.)
— „Das Wert wird nach Anfiht des Referenten unter den Rommentaren
zum 8.6.8. etwa diefelbe Stelle einnehmen, wie das Werk von Wilmowstt und
Bevy unter den Rommentaren zur Civilprozeßordnung.“
Yreftien (Meclenbg, Zeitfchrift f, Rechtspflege XVII. 4.)
— „Der vorliegende Band zeigt ih als ein gründliqhes, tüdhtiges Werk,
deffen Derfaffer, als mitten im Rechtsleben ftehend, ein offenes Auge für die Be.
dürfniffe der Praris haben und das Fedlidh in den Wettbewerb mit den anderen
&hnlihen Unternehmungen treten darf,“ (Stantsanzeiger f. Württemberg.)
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