Die Anwaltschaft in Berlin,
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mässige Anwälte, Fürsprecher. Die Notwendigkeit, sich
durch einen Fürsprecher vertreten zu lassen, hing mit dem
strengen Formalismus des sächsischen Rechtsganges zu-
sammen, der der Partei nicht gestattete, etwas, was sie selbst
gesagt hatte, zu berichtigen. Berechtigt und auf Verlangen
sogar verpflichtet, das Fürsprechamt zu übernehmen, war
jeder Gerichtseingesessene. Und wenn auch Einzelne dieses
Amt bereits berufsmässig betrieben haben mögen, so hatte
sich doch ein besonderer Stand der Fürsprecher noch nicht
entwickelt.
Erst das Eindringen des römisch-kanonischen Prozesses
in die Mark Brandenburg brachte auch die Advokatur als
eigenen Berufsstand. Zunächst in der aus dem gemeinen
Recht übernommenen Doppelform der Prokuratur und Ad-
vokatur: der Prokurator handelte statt, der Advokat neben
der Partei. Der Prokurator stellte die Anträge im Namen
der Partei und betrieb den Prozess, der Advokat unterstützte
sie durch mündliche und schriftliche Rechtsausführungen.
Im Lauf der Zeit schwand in der Praxis die theoretisch noch
im 18. Jahrhundert festgehaltene Trennung, indem es zu-
gelassen wurde, einen Advokaten zum Prokurator zu be-
stellen, beide Amter also im einzelnen Falle in einer Person
zu vereinigen,
Das Eindringen des fremden Rechts hat, bis zu einem
völligen Siege, ziemlich lange gebraucht. Aber was ihm
fehlte, war die Kontinuität natürlicher Entwicklung. So stand
es bei seinem Siege trotz der verhältnismässig langen Dauer
der Eroberung dennoch unvermittelt da. So unvermittelt,
wie der Stand der Advokaten, den es geschaffen, und der
daher weder die Zeit gehabt hatte, sich auf seine Aufgabe
zu besinnen, noch die Unterstützung eines entwickelten Standes-
bewusstseins, sich dieser Aufgabe würdig zu zeigen. Dazu
die bereits erwähnte Unentbehrlichkeit dieses Standes für
ein Volk, das in seiner Allgemeinheit weder des Lesens
noch des Schreibens kundig war, und dem man ein ge-
schriebenes Recht und einen schriftlichen Prozess aufge-
zwungen hatte.
Dass bei sothanen Umständen die Gefahren voll ein-