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Full text: Berichte aus Anlass des Besuches der englischen Kommission zum Zweck des Studiums städtischer Einrichtungen im Auslande im Juni 1905 (Public Domain)

der der Jahre 1891/93 zunächst aus Zweckmäßigkeitsgründen 
eine Kontingentierung erfolgt und es ist zu erwarten, daß 
jene Vorschrift an innerer Bedeutung verlieren muß, je 
mehr die Ortsgemeinden ihre Realsteuern reformiert und 
das System der indirekten Steuern hinreichend ergänzt 
haben werden. Es wird im folgenden Abschnitt noch ein- 
mal kurz darauf hingewiesen werden. 
Die Bedeutung der bisher erwähnten Steuerarten für 
den Stadthaushaltetat erhellt aus folgenden Daten. Die 
städtischen Einnahmen des mit dem 1. April d. Js, anhebenden 
Finanzjahres sind auf 135209 761 M. veranschlagt. Darin 
ist ein Steuersoll von 70689244 M. enthalten. Davon 
werden voraussichtlich die geringeren Steuern insgesamt 
7 374 349 M. einbringen. Der verbleibende Hauptbetrag 
verteilt sich auf 
Die Gemeindeeinkommensteuer 
die Grundsteuer . . 
die Gewerbesteuer 
mit 31710 000 M. 
» 22000000 ,, 
+ 9600000 ,, 
Von den geringeren Steuerarten ist die sogenannte 
Umsatzsteuer die bedeutendste. Ihr Aufkommen ist für das 
Finanzjahr 1905 mit 4921 500 M. veranschlagt. 
Die Besteuerung des Eigentumswechsels an Grund und 
Boden mittelst der Umsatzsteuer ist eine indirekte, . Die in- 
direkte Besteuerung ist nicht an das Einkommen, die 
Erträge der Einzelquellen oder das Vermögen geknüpft, 
sondern es werden nur Steuerobjekte ermittelt, welche auf 
die Steuerkraft einen Schluß gestatten. Hier hat die Steuer- 
pflichtigkeit nicht in dem, eine gewisse Dauer voraussetzenden 
Subjektionsverhältnisse des Zensiten oder der von ihm ver- 
tretenen Realität unter die Finanzhoheit des Steuergläubigers 
ihren Grund, sondern sie ist durch den Eintritt besonderer 
Ereignisse oder die Vornahme von Handlungen bedingt. 
Solche Vorgänge sind namentlich Rechtsgeschäfte des Er- 
werbes, Eigentumsübergang von Todeswegen, Schenkungen, 
Umsatz und Herstellung von Verkaufsgegenständen und das 
Hervortreten des Luxus. 
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