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Full text: Berichte aus Anlass des Besuches der englischen Kommission zum Zweck des Studiums städtischer Einrichtungen im Auslande im Juni 1905 (Public Domain)

lassen. Eine zweite Stromung ging auf Herbeifiihrung einer 
gleichmäßigen Besteuerung der bebauten und unbebauten 
Grundstücke nach dem Maßstabe des gemeinen Wertes, 
Von den Anhängern der ersten Meinung wurden .für die 
Beibehaltung der bisherigen Besteuerung der Gebäude nach 
dem Mietsertrage hauptsächlich folgende Gründe ins Feld 
geführt: den Hausbesitzern komme es bei der bisherigen 
Besteuerung billiger Weise zu gut, daß bei Feststellung des 
Nutzertrages die leerstehenden Wohnungen berücksichtigt 
würden, 
Von den Vorwürfen, welche in der Wissenschaft gegen 
die Zuverlässigkeit einer Wertkatastrierung erhoben würden, 
treffe bei unserer Hausgrundsteuer kein einziger zu. Es 
bedürfe bei ihr weder einer komplizierten Organisation 
noch willkürlicher Hypothesen. Vermöge der jährlichen 
Nutzertragsnachweisung, an deren Einreichung sich die Haus- 
besitzer gewöhnt hätten, werde für jedes Gebäude der Er- 
trag mit vollster Sicherheit und allem Anspruch auf Richtig- 
keit ermittelt, während die Wertkatastrierung bei Gebäuden 
unzuverlässig sei, da die Häuserpreise nach den Konjunk- 
turen und der Bewegung des Zinsfußes schwankten und 
die individuellen Verschiedenheiten der einzelnen Hausgrund- 
stücke so groß seien, daß man bei der notwendig unge- 
nügenden Kenntnis derselben immer nur zu Durchschnitts- 
werten gelangen könne. Auch bei der Feststellung der 
Mittelwerte könne eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung 
nur annähernd gewahrt werden, weil dazu eine genügende 
Anzahl von Kaufpreisen aus nicht zu langer Zeit gehöre 
und weil es außerordentlich schwierig sei, die zufälligen 
Momente auszuscheiden, welche der Preisbildung anhaften, 
wie es ja einen großen Unterschied mache, ob der Kauf- 
preis bar gezahlt oder kreditiert werde, oder ob der Ver- 
käufer noch Baugelder hergebe oder sich verpflichte, mit 
dem Kaufgelderrückstand hinter eine später zu bestellende 
Hyoothek zu rücken usw. 
Schließlich wurde noch folgendes hervorgehoben: 
Gleich wie es fehlerhaft sei, ein Steuersystem ausschließ- 
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