der Grundsteuer ausgeglichen werden unter dem Einflusse
der oben behandelten Normativvorschriften fiir die Ver-
teilung des Steuerbedarfs auf die Steuerarten.
Bis jetzt hat Berlin fast ausnahmslos alljährlich bei
der ungefähren Bestimmung der Höhe des für den Stadt-
haushalt erforderlichen Steuerbedarfs das Verhältnis der
Einkommensteuer zu den Realsteuern so abstimmen können,
daß es genügte 100 %, der staatlich veranlagten Einkommen-
steuer und 150 %/, Realsteuern aufzubringen, sodaß die sonst
vorgeschriebene Einholung der staatlichen Genehmigung
zur Erhebung höherer Sätze vermieden wurde. Jenes Ver-
hältnis von 150%, Realsteuern zu 100%, Einkommensteuer
ergab für die Grundsteuer einen Steuerfuß von 5,8%,
welcher also bis jetzt unbeweglich geblieben ist. Da aber
die Berliner Grundsteuer auf dem Nutzertrag beruht, so
konnten die unbebauten Grundstücke nur herangezogen
werden, soweit sie verpachtet waren. Sie lieferten daher
so gut wie gar keinen Steuerertrag; denn die vorhandenen
Pachtsummen fielen im Verhältnis zu den in diesen Liegen-
schaften aufgespeicherten Werten nicht ins Gewicht. Die
Stadtverordnetenversammlung ersuchte daher durch Be-
schluß vom 7. November 1901 den Magistrat, in Erwägung
zu ziehen, daß die unbebauten Grundstücke in wirksamerer
Weise als bisher, vielleicht im Wege der Besteuerung nach
dem gemeinen Werte zur Steuer herangezogen würden.
Während der nun folgenden Beratungen machte sich in den
kommunalen Körperschaften die Tendenz geltend, die bis-
herige Besteuerung der Gebäude nach dem Mietsertrage
beizubehalten und daneben, wie dies in Frankfurt a. M. der
Fall ist, die unbebauten Grundstücke nach dem gemeinen
Werte heranzuziehen, etwa mit einem Satze von etwa 3 M.
für das Tausend des Wertes. Es ist nicht ganz unzweifel-
haft, ob die Rechtsgültigkeit eines so unvermittelten Neben-
einanderstellens beider Steuerarten im Falle der prozessualen
Anfechtung durch einen Steuerpflichtigen vom Oberver-
waltungsgericht gebilligt werden wiirde. Doch hätte sich
wohl eine rechtsgültige Verbindung beider Maßstäbe finden