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424. Das Sammeln von Fahrscheinen an den Straßen⸗
bahnen ist zu untersagen. Gem. Bli. 10. 11. 1880: 7. 9. 1883;
Gem. Bl. 15. 9. 1884.
425. Der Aufenthalt in den Markthallen ist zu verbieten.
4. 5. 1886.
426. Ungehörigem Verhalten gegen die Repräsentanten
der Obrigkeit ist vorzubeugen. 20. 2. 1882.
427. Scheumachen der Pferde ist strafbar. 11. 8. 1875.
428. Radfahrer sind bei ihrer Fahrt nicht zu stören.
Gem. Bl. Nov. 1896.
429. Vor Anvorsichtigkeit bei dem Ueberschreiten der Straßen
ist zu warnen. Gem. Bl. Mai 1890.
430. Auf die Gefahren des elektr. Straßenbahnbetriebes ist
die Schuljugend in geeigneter Weise aufmerksam zu machen. 9. 11. 1900.
431. Straßenbahnen sollen dicht vor anfahrenden Wagen
nicht überschritten werden. 1. 7. 1896.
432. Freies Baden in öffentlichen Gewässern ist verboten.
27. 6. 1896.
433. Ueber den Gebrauch entzündbarer Gegenstände ist zu
belehren und vor demselben zu warnen. 7. 7. 1891.
434. Die Denkmäler in der Siegesallee sind zu schonen.
18. 9. 1900.
435. Seine Majestät der Kaiser ist nicht mit Briefen ec. zu
belästigen. 11. 6. 1900.
D. Behandsung verwahrloster Kinder.
14363. Kinder, welche durch ihr Verhalten Verwahrlosung
bekunden oder Besorgnis erregen, sind besonders zu beachten, und
in den Konferenzen ist über sie zu berichten. 19. 4. 1890.
436b. Fürforge-Erzichung verwahrloster Kinder ist durch Ges.
D. 2. 7. 1900 und Aussührungsbestimmungen vom 18. 12. 1900 geregelt.
E. Beschäftigung schulpflichtiger Kinder.
437. Feilbieten von Waren, Musikmachen, Darbieten von
Schaustellungen in öffentlichen Lokalen ist Kindern unter 14 Jahren
verboten. Gem. Bl. 13. 4. 1877.
—438. Auch Aufführungen zu Wohlthätigkeitszwecken von
Schulkindern sind nicht zu dulden. 21. 10. 1875.
439. Ueber Beschäftigung schulpflichtiger Kinder in einem
Theater oder Zirkus ist speciell Bericht zu erstatten. 7.12. 1885;
17. 7. 1886.
440. Teilnahme an der Jugendabteilung der Turner ist
gestattet. 26. 8. 1873.
F. Ausssüge.
4412. Die Unterstufen der Schulen sind nicht nach dem
zoologischen Garten oder Aquarium zu führen; für je 30 Kinder