Pfad:
Farbkarte

Volltext : Geschichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin / Harnack, Adolf von (Public Domain)

380

in  diesem  Sinne  allerdings  nicht  bescheiden,  weil  wir  glauben  und
wissen,  daß  das  Volk  an  Bescheidenheit  und  Bedürfnißlosigkeit  zu
Grunde  geht,  und  deshalb  haben  wir  daS  von  den  Gegnern  für  nothwendig 172
  gehaltene  Maß  von  Bescheidenheit  niemals  entwickelt  und
werden  es  auch  nicht  entwickeln.
Es  ist  also  anzuerkennen,  wenn  in  der  Stadtverordneten:Versammlung 172
  die  Auffassung  sich  findet,  mit  Vorurtheilen  in  Bezug  auf
das  Wahlrecht  der  Frauen  zu  brechen.  Aber  was  ich  nicht  verstehen
kann,  das  ist,  warum  nun  der  Ausschuß  Halt  macht  bei  dem  aktiven
Wahlrecht,  warum  er  denn  da  so  in  Angst  ist,  den  weiblichen  Personen
das  passive  Wahlrecht  zu  verleihen.  Der  Herr  Referent  hat  gesagt,
daß  im  Ausschusse  sich  Niemand  gefunden  hat,  diesen  Antrag  zu  stellen.
Ich  habe  den  Ausschußsitzungen  nicht  beigewohnt;  ich  glaube,  daß
wenn  Herr  Kollege  Tutzauer  sich  vielleicht  dieses  Theils  der  Materie
mehr  bemächtigt  hätte,  er,  ganz  getreu  dem  von  ihm  mitunterzeichneten
Antrage,  den  wir  in  der  ersten  Berathung  gestellt  haben,  dazu  gekommen 172
  wäre,  diesen  Antrag  zu  stellen.  Ich  habe  aber  mit  großer
Aufmerksamkeit  die  Verhandlungen  des  Ausschusses  gelesen,  und  ich
muß  sagen,  daß  Herr  Kollege  Tutzauer  in  diesem  Ausschuß  so  viel  zu
thun  gehabt  hat,  die  Bemühungen,  recht  reaktionäre  Bestimmungen  in
die  Vorlage  hineinzubringen,  abzuwehren,  daß  ich  es  recht  gut  begreife,
daß  er  diesen  Punkt  nicht  besonders  in  den  Vordergrund  geschoben
hat.  Das  entbindet  uns  aber  nicht  der  Verpflichtung,  in  diesem  Augenblick 172
  der  Berathung  prinzipiell  unsere  Meinung  auszusprechen,  daß  wir
auch  nicht  den  geringsten  Grund  einsehen,  den  weiblichen  Personen,
denen  man  das  aktive  Wahlrecht  zuertheilt  hat,  das  passive  nicht  zu
geben.  Etwas  Neues  wird  immer  in  der  ersten  Zeit  einen  gewissen
Eindruck  machen,  und  wenn  die  Herren  sich  im  Augenblick  noch  nicht  daran
gewöhnen  können,  weibliche  Personen  auf  der  Richterbank  zu  sehen,  so  will
ich  doch  nur  das  Eine  bemerken,  daß  es  sich  hier  um  ganz  bestimmte
fachliche  Dinge  handelt.  Ich  habe  bei  der  ersten  Berathung  schon
ausgeführt,  daß  es  gewisse  Erwerbszweige  giebt,  bei  denen  ein  sachgemäßes 172
  Urtheil  ohne  Hülfe  der  weiblichen  Personen  gar  nicht  zu
fällen  ist;  bei  allen  Arbeiten,  die  sich  auf  das  Gebiet  der  Näherei
ausdehnen,  werden  Sie  nicht  in  der  Lage  sein,  andere  als  weibliche
Personen  als  Sachverständige  heranzuziehen;  und  wenn  Sie  zn  dem
Ausweg  schreiten,  der  gedacht  werden  kann,  daß  Frauen  als  Sachverständige 172
  vernommen  werden,  dann  sehe  ich  in  der  That  keinen
Grund  ein,  warum  man  dann  nicht  auch  einen  Schritt  weiter  gehen
kann  und  die  Plätze,  welche  die  weiblichen  Personen  einnehmen,  derartig 172
  verändert,  daß  man  sie  statt  vor  dem  Tisch  als  Sachverständige
stehend,  hinter  dem  Tisch  als  Richter  sitzend  fungiren  läßt.  Es  ist  das
in  der  That  eine  Auffassung,  die  —  ich  kann  sie  nicht  anders  nennen  —
als  Vorurtheil  zu  bezeichnen  ist.  Ich  würde  lebhaft  wünschen,  daß
unsere  Versammlung  auch  in  dieser  Beziehung  den  Muth  habe,  voranzugehen, 172
  daß  sie  sich  entschlösse,  den  weiblichen  Personen  ebenso  das
passive  wie  das  aktive  Wahlrecht  zu  ertheilen.
Im  Uebrigen  will  ich  schließend  noch  bemerken,  daß  es  mir  eine
große  Freude  macht  daß  diese  Vorlage  überhaupt  angenommen  werden
wird;  und  wenn  ich  auch  weit  davon  entfernt  bin,  die  Einwirkung
des  gewerblichen  Schiedsgerichts  in  Berlin  auf  die  gesammte  soziale
Entwickelung  unserer  Stadt  zu  überschätzen  und  zu  glauben,  daß  hierdurch 172
  ernsthafte  soziale  Reformen  herbeigeführt  werden  könnten,  so  muß  ich
doch  andererseits  zugeben  —  und  ich  thue  das  mit  einem  gewissen
Gefühl  der  Befriedigung  —,  daß  die  Vorlage  eine  Besserung  der
jetzigen  Zustände  bedeutet  und  daß  sich  gerade  durch  diese  Vorlage
beweist,  daß  die  Anwesenheit  von  Sozialdemokraten  in  der  Stabtverordneten-Versammlung
  nicht  ganz  umsonst  gewesen  ist.  Und  der
Ausschuß  kann  sich  den  Vorwurf,  den  Herr  Kollege  Dr.  Inner  ihm
gemacht  hat,  daß  er  die  Vorlage  sozialistisch  demokratisirt  habe,  ruhig
gefallen  lassen,  im  Gegentheil,  er  kann  sich  dazu  gratuliren,  denn
thatsächlich  ist  der  Tadel  des  Herrn  Dr.  Jrmcr  uneingeschränktes  Lob
für  die  Vorlage.
Stadtv.  Dr.  Horwitz:  M.  H.!  Ich  habe  von  Anbeginn  an  zu
Denjenigen  gehört,  die  es  keineswegs  beklagt  haben,  wenn  Vertreter
der  sozialdemokratischen  Richtung  hier  in  der  Stadtverordneten-Versammlung
  sitzen;  ich  habe  mir  nur  die  Freiheit  genommen,  sie  nie  als
solche  anzusehen,  sondern  als  Mitarbeiter  an  den  Aufgaben,  die  der
Selbstverwaltung  zugewiesen  sind.  Jedesmal,  wenn  wir  Herrn  Kollegen
Singer  hören,  kann  er  uns  bezeugen,  daß  das  mit  voller  Aufmerksamkeit 172
  und  demjenigen  bereitwilligen  Entgegenkommen  geschieht,  das,
was  er  in  maßvoller  und  sachlicher  Form  vorträgt,  soweit  anzunehmen,
wie  es  möglich  ist.  Aber  heute  müssen  wir  uns  billig  darüber  wundern,
daß  ein  Mann  von  der  praktischen  Richtung  so  verliebt  sein  kann  in
Theoreme;  denn  posito,  ich  setze  den  Fall,  wir  wären  hier  beisammen  —
was  wir  Gott  sei  Dank  nicht  sind  —:  um  ein  Essay  zu  redigiren  über
die  Frauenfrage  und  kämen  auf  den  vorliegenden  Fall,  so  würde  alles
das,  was  er  vorgetragen  hat,  Anknüpfungspunkte  bilden  für  möglicherweise 172
  sehr  interessante  und  geschmackvolle  Erörterungen.  Wir  sind  hier
aber  zusammen,  um  eine  ganz  spezielle  und  praktische  Aufgabe  auf
einem  eng  umgrenzten  Gebiet  zu  erledigen,  und  zwar  auf  einem  Gebiet,
dessen  enge  Grenzen  Herr  Kollege  Singer  mehr  als  die  große  Anzahl
der  hier  Versammelten  kennen  gelernt  hat.  Er  wird  am  besten  wissen,
daß  dafür  gesorgt  ist,  daß  derartige  Bäume  nicht  in  den  Himmel

wachsen.  Ein  derartiger  Himmel  wird  es  aber  sein,  den  er  uns  so
schön  azurblau  vormalt,  nämlich  wenn  wir  den  Frauen  nicht  nur  das
aktive,  sondern  auch  das  passive  Wahlrecht  geben.  In  dieser  Welt
der  Unzulänglichkeiten  beruht  aber  alle  Weisheit  und  aller  Witz  darauf,
genau  abzumessen,  welche  Konsequenzen  man  aus  einem  bestimmten
Prinzip  ziehen  kann  nach  dem  bekannten  Dichterwort:
Dicht  bei  einander  wohnen  die  Gedanken,
Doch  hart  im  Raume  stoßen  sich  die  Sachen.
Nun  ist  dieser  Paragraph  von  Rechts  und  Links  flankirt  worden,
von  Herrn  Kollegen  Dr.  Jrmer  Rechts  durch  den  Zusatzantrag,  der  die
Kompetenz  der  Bctheiligten  zurückschrauben  soll,  und  von  Herrn
Kollegen  Singer  von  Links,  der  sie  erweitern  will.  Die  Frage,  ob  es
richtig  ist,  den  Gewerbtreibenden  schon  mit  dem  21.  Jahr  das  aktive
Wahlrecht  zu  geben,  hat  die  Gesetzgebung  bei  Erlaß  der  neuen
Vormnndschaftsordnung  sehr  richtig  entschieden.  Man  hat  sich  gefragt,
ob  es  angemessen  ist,  wenn  man  für  die  ungeheuere  Mehrheit  der
Bevölkerung,  die  thatsächlich  mit  dem  21.  Jahre  wirtschaftlich  vollkommen 172
  selbstständig  ist,  die  Altersgrenze  der  Majorennität  bis  zum
vollendeten  24.  Lebensjahre  bestehen  läßt;  und  man  hat  sich  gesagt,
daß  man  für  eine  geringe  Minorität  derer,  die  mit  dem  erreichten
24.  Lebensjahre  noch  unselbstständig  sind  und  für  die  dadurch  gesorgt
werden  kann,  diese  Altersgrenze  bestehen  lassen  muß.  Wenn  also  die
Gewerbegehülfen  und  Arbeiter  im  21.  Jahre  in  Bezug  auf  die  höchste
patriotische  Pflicht,  die  Wehrpflicht,  vollkommen  selbstständig  sind,  wenn
sie  für  sich  einzustehen  und  zn  sorgen  haben,  dann  ist  in  Wirklichkeit
nicht  abzusehen,  warum  man  ihnen  das  Recht  verschränken  soll,  mit
dem  zurückgelegten  21.  Jahre  auch  als  Mitglieder  desjenigen  Wahlkörpers 172
  zu  fungiren,  der  die  Vertrauensmänner  ernennt,  die  bei  entstehenden 172
  Streitigkeiten  die  Schlichtung  vorzunehmen  haben.
Was  aber  die  Mithineinbeziehung  der  weiblichen  Arbeiter  in
Berlin  betrifft,  so  ist  schon  in  der  vorigen  Sitzung  erörtert  worden,
daß  ein  großes  Kontingent  der  weiblichen  Arbeiter  den  verschiedensten
Branchen  angehört,  die  in  Betracht  gezogen  werden  müssen  und  deren
Ziffer  über  50  000  beträgt.  Es  wäre  eine  Ungerechtigkeit,  wenn  man
nicht  anerkennen  wollte,  daß  diese  das  Recht  haben,  ihre  Richter  selbst
wählen  zu  dürfen.  Aber  heute  noch  weiter  zu  gehen  und  zu  brechen
mit  den  Traditionen  unserer  Gesellschaft  bei  einem  solchen  Anlaß,  das
hieße  doch  wirklich  ein  ganz  unnützes  und  vergebliches  Experiment
machen;  und  ich  glaube  nicht,  daß,  wenn  wir  alle  diese  Damen  hier
versammeln  könnten  —  es  wird  wohl  nicht  Platz  sein  —  eine  Majorität
sich  dafür  entscheiden  würde,  dieses  Experiment  bei  diesem  Anlaß  zu
machen.
Aus  allen  diesen  Gründen,  glaube  ich,  verhalten  sich  diese  Anträge 172
  so  zu  einander,  daß  sie  sich  paralysiren.  Ich  glaube,  wir  werden
hier  wie
Prophete  links,  Prophete  rechts,
Das  Weltkind  in  der  Mitten,
den  Antrag  des  Ausschusses  ruhig  annehmen  können.
Stadtv.  Dr.  Jrmer:  Ich  habe  eine  andere  Ansicht  als  Herr  Kollege
Dr.  Horwitz,  welcher  sagte,  wenn  die  sämmtlichen  Damen  hier  im  Saal
versammelt  wären  und  wir  bei  ihnen  Umfrage  hielten,  so  würde  wahrscheinlich 172
  die  Mehrheit  sich  gegen  die  Gewährung  des  passiven  Wahlrechts 172
  aussprechen.  Das  glaube  ich  nicht.  Aber  derartige  Momente
dürfen  doch  für  uns  nicht  bestimmend  sein.  Für  mich  haben,  als  ich
meine  Anträge  stellte,  folgende  Gründe  für  dieselben  gesprochen.  Ich
erlaubte  mir  am  Schluß  der  ersten  Berathung  Ihnen  auseinanderzusetzen, 172
  daß  meine  Meinung  die  ist,  die  Vorlage  sei  im  sozialdemokratischen
Sinne  verändert  worden.  Herr  Kollege  Singer  hat  Ihnen  das  bestätigt
und  hat  Ihnen  auch  gewisse  Elogen  dafür  gemacht,  daß  Sie  nach  dieser
Richtung  hin,  ich  will  einmal  sagen,  verbesserungsfähig  sind.  Herr
Kollege  Singer  hat  durch  seinen  Antrag  auch  die  volle  Konsequenz
dieses  Ausschußbeschlusses  gezogen.  Das  ist  richtig:  wenn  man  erst
einmal  soweit  geht,  den  Frauen  das  aktive  Wahlrecht  zu  geben,  dann
wird  man  schließlich  auch  die  Konsequenz  ziehen  müssen  und  ihnen  das
passive  Wahlrecht  geben  müssen.
(Widerspruch.)
Deswegen  kann  ich  mich  über  den  Antrag  des  Herrn  Kollegen  Singer
nicht  weiter  wundern.
Wenn  ich  nun  sagte,  die  Vorlage  sei  sozialdemokratisch  reformirt,
so  erinnere  ich  Sie  daran,  daß  die  Zurückschraubung  des  für  die
Wahlberechtigung  im  Reichstag  nöthigen  Alters  auf  21  Jahre  ein
Hauptpunkt  des  sozialdemokratischen  Programms  ist,  und  ich  wünsche,
daß  wir  hier  jeden  derartigen  Versuch  der  Ausdehnung  auch  in  diesem
bescheidenen  Kreise  a  limine  zurückweisen.  Es  ist  gesagt  worden,  das
Alter  der  Großjährigkeit  ist  auf  21  Jahr:  gesetzt  worden.  Das  ist
vollständig  richtig;  aber  es  ist  ein  anderes  Ding,  die  Befähigung  zu
besitzen  für  die  Ausübung  von  Privatrechten  und  die  für  die  Ausübung
eines  öffentlichen  Rechtes.
(Widerspruch.)
Das  ist  doch  ein  öffentliches  Recht,  das  Recht  der  Theilnahme  an
der  Wahl  von  Gerichten;  das  ist  kein  Privatrecht.  Wenn  wir  daran
festhalten,  daß  das  wichtigste  öffentliche  Recht,  das  Reichstagswahlrecht
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.