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Full text: Verbotene Stücke / Blumenthal, Oscar (Public Domain)

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sprechenden Lichte erscheinen. Mitglieder des Adelsstandes, 
welche ihre Schulden nicht bezahlen, dem Glücksspiele huldigen 
oder von den Grundsätzen des an hiesigem Ort bestehenden 
Männerbundes abweichen, dürfen unter keinen Umständen auf 
die Bühne gebracht werden, es sei denn, dass das Stück in der 
Zeit vor Christi Geburt spielt. 
$ 6. VUebertretungen dieser Verordnung und ihrer künftigen 
Ergänzungen werden mit Geldstrafen bis zu 150 Mark oder mit 
Haft, im Wiederholungsfalle mit Entziehung des Dichtscheines 
geahndet. 
Berlin, den 27. Oktober 1890, 
Königliches Polizeipräsidium, 
(gez.) v. Dichthofen. 
Während so in allen Tonarten die Zeitungs- 
polemik das Wort ergriff, ging die amtliche Aktion 
sachlich und geräuschlos ihren Weg. Schon nach 
wenigen Tagen wurde ich zum Minister des Innern 
wieder zur Audienz berufen, und er teilte mir 
mit der vollsten Offenherzigkeit die Eindrücke der 
Lektüre mit: 
»Ich habe gestern abend das Stück gelesen«, be- 
gann er, »und ich bekenne, dass für meine Nachtruhe 
diese Lektüre nicht eben förderlich war. Es ist 
zweifellos eine tiefernste, wenn auch zum Teil gewagte 
Arbeit, und ich wünschte nur, dass eine Anzahl von 
Stellen, die ich angezeichnet habe, vom Verfasser 
ausgemerzt werden. Ich halte es für zweckmässig, 
dass Sie, bevor ich im Aufsichtswege einschreite, das 
Buch dem Königlichen Polizeipräsidium in dieser 
geänderten Form nochmals überreichen, und ich hoffe, 
dass mir dann jeder Eingriff erspart bleiben wird.« 
Damit sollte offenbar dem Polizeipräsidentern eine 
goldene Brücke zum Rückzuge gebaut werden, und 
bereitwillig gingen wir auf diesen Wunsch des Ministers
	        
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