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sprechenden Lichte erscheinen. Mitglieder des Adelsstandes,
welche ihre Schulden nicht bezahlen, dem Glücksspiele huldigen
oder von den Grundsätzen des an hiesigem Ort bestehenden
Männerbundes abweichen, dürfen unter keinen Umständen auf
die Bühne gebracht werden, es sei denn, dass das Stück in der
Zeit vor Christi Geburt spielt.
$ 6. VUebertretungen dieser Verordnung und ihrer künftigen
Ergänzungen werden mit Geldstrafen bis zu 150 Mark oder mit
Haft, im Wiederholungsfalle mit Entziehung des Dichtscheines
geahndet.
Berlin, den 27. Oktober 1890,
Königliches Polizeipräsidium,
(gez.) v. Dichthofen.
Während so in allen Tonarten die Zeitungs-
polemik das Wort ergriff, ging die amtliche Aktion
sachlich und geräuschlos ihren Weg. Schon nach
wenigen Tagen wurde ich zum Minister des Innern
wieder zur Audienz berufen, und er teilte mir
mit der vollsten Offenherzigkeit die Eindrücke der
Lektüre mit:
»Ich habe gestern abend das Stück gelesen«, be-
gann er, »und ich bekenne, dass für meine Nachtruhe
diese Lektüre nicht eben förderlich war. Es ist
zweifellos eine tiefernste, wenn auch zum Teil gewagte
Arbeit, und ich wünschte nur, dass eine Anzahl von
Stellen, die ich angezeichnet habe, vom Verfasser
ausgemerzt werden. Ich halte es für zweckmässig,
dass Sie, bevor ich im Aufsichtswege einschreite, das
Buch dem Königlichen Polizeipräsidium in dieser
geänderten Form nochmals überreichen, und ich hoffe,
dass mir dann jeder Eingriff erspart bleiben wird.«
Damit sollte offenbar dem Polizeipräsidentern eine
goldene Brücke zum Rückzuge gebaut werden, und
bereitwillig gingen wir auf diesen Wunsch des Ministers