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Mann: uns seine Mitwirkung als Schulinspektor für diese
Schule zugesagt hat.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir hiernach,
sich mit Errichtung einer städtischen Taubstummen-
schule nach dem Muster und aus dem Etat der Gemeinde-
schulen einverstanden zu erklären, unter dem Vorbehalte,
die Verhältnisse dieser Schule anderweitig zu regeln,
sobald die Provinzialverhältnisse der Stadt „gesetzlich
bestimmt sind.
Schliesslich bitten wir, diese Angelegenheit als eine eilige
behandeln zu wollen.
Die Stadtverordnetenversammlung erklärte sich bereits unter
dem 20. Dezember 1874 mit dem Projekt einverstanden.
Zum kommissarischen Leiter der Schule wurde Lehrer
Berndt II von der Gemeindeschule bestimmt; dem Lehrer Gutz-
mann von der Senz’schen höheren Töchterschule wurde eine
Stelle provisorisch übertragen.
In einer Konferenz, welche der Stadtschulrat Prof. Dr. Ber-
tram mit dem Prediger Schönberner und den beiden für die
Taubstummenschule gewählten Lehrern Berndt und Gutzmann
am 30. Dezember 1874 im Rathause abhielt, wurde das für den
Unterricht in der Taubstummenschule zunächst Notwendigste be-
sprochen und die Eröffnung der Schule zunächst mit 2 Klassen
auf den 4. Januar 1575 definitiv festgesetzt. Die Lektionen sollten
mit Rücksicht auf die zum Teil weiten Schulwege der Kinder erst
um 9 Uhr morgens beginnen und bis 1 Uhr dauern; von dem
Besuch sollte es abhängen, ob eine dritte Klasse gleich noch hin-
zugefügt würde.
Das Königliche Provinzialschulkollegium hatte die am 16. De-
zember 1874 nachgesuchte Genehmigung zur Errichtung einer
Taubstummenschule unter dem 30. Dezember desselben Jahres mit
dem Anraten erteilt, die Eröffnung derselben bis zum 1. April 1875
zu verschieben und Kinder unter 7 Jahren nicht aufzunehmen. Da
inzwischen aber schon "die Eltern von der Aufnahme ihrer taub-
stummen Kinder am 4. Januar 1875 verständigt worden waren,
so suchte der Magistrat an diesem Termine mit. nachstehender
Vorstellung beim Provinzialschulkollegium festzuhalten:
Berlin, den 20. Januar 1875.
Das — tit. — hat uns durch die geehrte Verfügung vom
30. Dezember pr. die sub 16, Dezember nachgesuchte: Ge-
nehmigung zur Errichtung einer Taubstummenschule erteilt,
uns aber angeraten. die Eröffnung derselben . bis zum