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XI. Handarbeiten

Full text: Verteilung des Lehrstoffes für die Berliner Gemeindeschule (Public Domain)

Handarbeiten. 
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2. Klasse. 
4. Halbjahrr. 
In den 3 Flickstunden: Aufsetzen von Flicken in weißen, 
gestreiften und atn Waschstoffen, sowie in solchen Wollstoffen, 
die zu Kleidungsstuͤcken häufige Verwendung finden. 
Daneben wird das Söckchen gestrickt. Die zu dieser Arbeit 
noch erforderliche khassseenweise Anleitung wird nach Bedarf 
nn einigen Flicksinnden erteilt. 
In der einen Stopfstunde: Das Übungstuch mit Durchzug, 
Löchern und Rissen. 
2. Halbjahr. 
In den 3 Flickstunden: Einsetzen von Flicken mit Stepp— 
uind überwendlicher Naht (je nach der Eigenart des Stoffes) in 
den oben angeführten Stoffen. 
In der einen Stopfstunde: (Etwa 10 —15 Stunden.) Strumpf— 
topfen in dem glatten Teil des Söckchens. Anwendung der 
Loch- Und Rißstopfen in den vorher augefertigten Flicken. 
Das Einstricken des Hackens und das Annähen einer Spitze 
mit dem Maschenstich wird zum Schluß gemacht, entweder in den 
Flickstunden alhein oder in sämtlichen 4 Wochenstunden, je 
tachdem die übrigen Lehraufgaben sonst gelöst sind. 
J. Klasse. 
Für die erste Klasse ist eine Festlegung der Reihenfolge in 
der Ausführung der Arbeiten nicht zweckmäßig, weil die 1. Klassen 
zrößtenteils mit 2 Abteilungen arbeiten; da sind Verschiebungen 
in der Reihenfolge der Teilaufgaben unvermeidlich. Es ist nur 
daran festzuhalten, daß zwe i Stunden an der Bluse gearbeitet 
und zwei Stunden Stickunterricht erteilt wird.
	        
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