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Full text : Grundlehrplan der Berliner Gemeindeschule (Public Domain)

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Wie  in  dem  Erläuterungsbericht  näher  ausgeführt  ist,  stellt  sich
die  Kostenersparniß  bei  Skizze  I  auf  9  447  JC,  wobei  jedoch  eine
Beamtenwohnung  weniger  gewonnen  wird,  und  bei  der  dem  Bauprogramm ­
  genau  entsprechenden  Skizze  II  sogar  nur  auf  5  463  JC  gegen
die  ursprüngliche  Skizze.  Dagegen  ist  aber  bei  beiden  Skizzen  der
Nachtheil  vorhanden,  daß  die  Wohnung  des  Direktors  bei  Weitem
nicht  so  zweckmäßig  angelegt  ist,  wie  im  ersten  Entwurf.
Mit  Rücksicht  hierauf  haben  sich  sowohl  unsere  Baudeputation  als
auch  die  Deputation  für  die  öffentliche  Gesundheitspflege  für  den
ursprünglichen  Entwurf  entschieden,  welchen  auch  wir  der  Stadtverordneten-Veriammlung
  zur  Annahme  empfehlen,  indem  wir  denselben ­
  (Blatt  XIII  und  XIV)  wieder  beifügen.
Die  Stadtverordneten-Versammlung  ersuchen  wir  demgemäß  um
folgende  Beschlußfassung:
I.  Die  Stadtverordneten-Versammlung  genehmigt,  daß  die  Anstalt
für  Epileptische  bei  Biesdorf  mit  elektrischer  Beleuchtung  versehen ­
  wird  und  sieht  der  Vorlegung  des  speziellen  Entwurfs
und  Kostenanschlages  entgegen.
II.  Sie  erklärt  sich  ferner  damit  einverstanden,  daß
a)  der  ursprünglichen  Skizze  gemäß  in  der  Hauptsache  nur
kleinere  Koloniegebände  daselbst  errichtet  werden  und  daß
diese  Gebäude  sämmtlich  auf  einmal  zur  Ausführung
gelangen;
b)  sämmtliche  Koloniegebäude  ausschließlich  derjenigen,  welche
mit  dem  Gutshofe  verbunden  sind,  an  die  Zentral-Dampfheizung
  der  Hauptanstalt  angeschlossen  werden,
und  sieht  der  Vorlegung  der  speziellen  Entwürfe  und  Kostenanschläge ­
  entgegen.
III.  Sic  genehmigt  vorbehaltlich  der  Vorlegung  der  speziellen
Entwürfe  und  Kostenanschläge  die  Skizzen  (Blatt  XIII
und  XIV)  zu  dem  Direktor-  und  dem  Beamtenwohnhause
der  qu.  Anstalt.
Berlin,  den  11.  Dezember  1890.
Magistrat  hiesiger  Königl.  Haupt-  und  Residenzstadt,
gez.  von  Forckenbeck.
Zu  Nr.  845.
Erläuterungsbericht
zum  Kostenanschläge,  betreffend  den  Neubau  eines  Wohnhauses ­
  für  den  Dircctor,  den  Oeconomie-Jnspector,  den
Techniker  und  zwei  Unterbeamte  in  der  Heil-  und  Pflegeanstalt ­
  für  Epileptische  bei  Biesdorf.
In  der  Sitzung  vom  25.  April  1889  hat  die  Stadtverordneten-Versammlung
  die  Beschlußfassung  über  die  Entwürfe  zu  den  Gebäuden
der  Kolonie  und  den  Dienstwohnungen  in  der  nebenbezeichneten  Anstalt
sich  vorbehalten.  Da  diesem  Beschlusse  bezüglich  der  Dienstwohnungen
die  Annahme  zu  Grunde  lag,  daß  bei  einem  dreigeschossigen  Bau  an
Stelle  des  in  Aussicht  genommenen  zweigeschossige  eine  wesentliche
Ersparniß  zu  erzielen  wäre,  ist  in  der  vorliegenden  Skizze  der  Versuch
gemacht,  das  Directorwohnhaus  und  das  Beamtenwohnhaus,  welche
jedes  für  sich  zweigeschossig  entworfen  waren,  in  ein  einziges  dreigeschossiges ­
  Gebäude  zu  verschmelzen.
Es  ist  hierbei  die  allgemeine  Anlage  des  Directorwohnhauses  als
zweckmäßig  beibehalten  und  nur  dahin  erweitert  worden,  daß  in  Rücksicht ­
  auf  die  größere  Anzahl  der  unter  einem  Dache  vereinigten  Wohnungen ­
  eine  zweite  Treppe  hinzugefügt  worden  ist,  welche  als  Haupttreppe ­
  für  die  größeren  Wohnungen  dient,  während  die  kleineren
Wohnungen  aus  die  Nebentreppe  angewiesen  sind.
Die  Lertheilung  der  Wohnungen  auf  die  einzelnen  Geschosse  ist  in
der  Weise  bewirkt,  daß  dem  Director  das  ganze  1.  Stockwerk  mit  8  Zimmern
und  Zubehör  zugewiesen  ist,  in  dem  Erdgeschoß  und  2.  Stockwerk
dagegen  je  zwei  Wohnungen  eingerichtet  sind,  und  zwar  je  eine  größere
von  6  Zimmern  und  Zubehör  für  den  Occonomie  -  Inspektor  bezw.
Techniker  und  je  eine  kleinere  von  3  Zimmern  und  Zubehör  für  einen
Unterbcamren.
Der  Haupteingang  zur  Director-  und  Technikerwohnung  befindet
sich  entsprechend  der  Lage  der  Haupttreppe  an  der  rechten  Seitenfront
und  ist  durch  einen  offenen  Anbau  mit  Balkon  darüber  hervorgehoben.
"  Die  Architcctur  des  Gebäudes  soll  sich  an  diejenige  der  Hauptgebäude ­
  der  Anstalt  anlehnen.
Die  Kosten  sind  überschläglich  auf  133  232  JC  ermittelt.  Da
nach  dem  ersten  Entwurf  das  Director-  und  Beamtenwohnhaus
87  856  -f-  54  823  =  142  679  JC  kosten  sollten,  würde  sich  eine  Kostenersparniß
  von  142  679  —133  232  =  9  447  JC  ergeben,  dafür  aber  eine
kleine  Dienstwohnung  weniger  vorhanden  sein.
In  der  beigcgebenen  Skizze  II  ist  der  Versuch  gemacht  worden,  das
Beamtenwohnhaus  genau  dem  Programm  entsprechend  mit  3  Wohnungen ­
  für  Unterbcamte  auszustatten,  und  ist  dies  dadurch  gelungen,
daß  die  im  2.  Geschoß  belcgene  Technikerwohnung  etwas  kleiner  als
die  Jnspectorwohnung  angenommen  wurde,  d.  h.  nur  5  Zimmer  erhalten ­
  hat,  was  vielleicht  genügen  möchte  und  alsdann  noch  2  kleine
Dienstwohnungen  in  demselben  Geschoß  angenommen  wurden.

Die  äußere  Gestaltung  dieses  Gebäudes  bleibt  im  Wesentlichen
diejenige  von  Skizze  I.  die  Kosten  aber  stellen  sich  auf  8  576  cbm  .  16  JC
—  137  216  JC,  so  daß  gegen  die  ursprünglichen  Projecte  nur  eine
Ersparniß  von  5  463  JC  eintreten  würde.
Wenn  demnach  der  dreigeschossige  Bau  sich  verhältnißmäßig  nicht
so  günstig  erweist,  als  zu  erwarten  war,  so  ist  dieses  darauf  zurückzuführen ­
  ,  daß  in  Folge  der  Anlage  zweier  Treppen  mit  getrennten
Eingängen  und  des  hierdurch  bedingten  Mehraufwandes  an  Corridorfläche
  die  Ausnutzung  der  bebauten  Grundfläche  sich  weniger  günstig
stellt,  als  bei  den  Einzelhäusern,  deren  Grundrisse  knapper  gehalten
werden  konnten.
Berlin,  den  18.  October  1890.
Dylewski,
Stadtbaumeister.

84«.  Vorlage  (J.-Nr.  5  730  B.  V.  I.  90)  —  zur  Beschlußfassung ­
  —»  betreffend  den  Bau  der  Irrenanstalt  bei
Lichtenberg.
I.
Nach  der  ursprünglichen  Skizze  vom  15.  Juni  1888  zur  Errichtung
einer  städtischen  Irrenanstalt  bei  Lichlenberg  sollte  bie  Beleuchtung
derselben  mittels  Gas  aus  den  städtischen  Gasanstalten  erfolgen,  wobei
angenommen  wurde,  daß  die  erheblichen  Kosten  der  sehr  langen  Rohrleitung ­
  durch  Abgabe  von  Gas  an  die  Anwohner  der  Leitung  einigermaßen ­
  würden  ausgewogen  werden.  Bei  der  wegen  mannigfacher
Zwischenfragen  bis  zum  2.  Juni  1889  verzögerten  Beschlußfassung
über  die  Entwürfe  ist  die  Beleuchlungsfrage  nicht  besonders  zur
Sprache  gekommen,  während  die  geehrte  Versammlung  bei  Beschlußfassung ­
  über  die  fast  ein  Jahr  später  vorgelegten  Entwürfe  zu  einer
Anstalt  für  Epileptische  bei  Biesdorf,  für  welche  wir,  gestützt  aus
weitere  Erfahrungen,  elektrische  Beleuchtung  vorgeschlagen  hatten,  sich
die  Beschlußfassung  vorbehalten  hatte.
Nachdem  inzwischen  die  speciellen  Entwürfe  und  Kostenanschläge
zu  den  10  Hauptgebäuden  der  Irrenanstalt  entworfen  und  genehmigt
worden  sind,  sind  9  dieser  Bauten  in  Angriff  genommen  und  zum
Theil  bereits  unter  Dach  gebracht,  so  daß  die  Vollendung  der  ganzen
Anstalt  im  Sommer  1892  mit  Sicherheit  erwartet  werden  kann.  Es
ist  daher  dringend  nothwendig,  daß  über  die  Art  der  zu  wählenden
Beleuchtung  Entscheidung  getroffen  werde.
Seit  Ausstellung  des  ersten  Entwurfs  hat  die  elektrische  Beleuchtung
eine  solche  Vervollkommnung  und  Sicherheit  im  Betriebe  erlangt,  daß
wir  es  für  geboten  halten,  die  großen  Vortheile,  welche  sie  gerade  für
eine  Irrenanstalt  gewährt,  trotz  ihrer  Mehrkosten  uns  nicht  eingehen
zu  lassen,  umsomehr,  als  die  jetzt  etwa  ein  halbes  Jahr  im  Betriebe
befindliche  elektrische  Beleuchtung  des  Krankenhauses  auf  dem  Urban
sich  bisher  vollkommen  bewährt  hat.  Auch  sind  fast  alle  in  neuester
Zeit  errichteten  Irrenanstalten,  so  namentlich  die  Anstalten  zu  Kortau
bei  Allenstein  i/Pr.,  zu  Lauenburg  in  Pommern,  zu  Rybnik  in  Oberschlesien, ­
  sowie  die  Jrrenklinik  der  Universität  Halle  mit  elektrischer
Beleuchtung  ausgestattet,  und  die  Verwaltungen  sind,  soweit  uns
bekannt  geworden,  vollkommen  davon  befriedigt.  Dies  gilt  namentlich
auch  von  der  Anstalt  zu  Kortau,  woselbst  die  Beleuchtung  seit  länger
als  3  Jahren  im  Betriebe  ist,  ohne  daß  sich  Unzuträglichkeiten  herausgestellt ­
  hätten.
Die  Vortheile  des  elektrischen  Lichtes  bestehen  vor  Allem  in  der
Reinhaltung  der  Luft  in  den  Krankenräumen  von  Berbrennungsproducten,
  was  namentlich  bei  einer  geschlossenen  Anstalt  mit  großen
Gebäuden  ins  Gewicht  fällt,  in  der  geringeren  Verunreinigung  der
Decken  und  Wände,  der  bequemeren  Bedienung  und  der  viel  geringeren
Feuergefährlichkeit.  Die  Besorgniß,  welche  man  etwa  hegen  könnte,
daß  die  Irren  die  Beleuchtungskörper  zerstören  würden,  erscheint  nach
den  gemachten  Erfahrungen  und  bei  Beobachtung  der  nöthigen  Vorsichtsmaßregeln ­
  nicht  begründet.  Die  Anlagen  für  die  elektrische  Beleuchtung
können  sehr  bequem  in  einem  abgesondert  liegenden  Kessel-  und
Maschinenhause  untergebracht  werden.
Hierzu  kommt  für  die  Lichtenberger  Anstalt  noch  der  Umstand,
daß  keine  Aussicht  mehr  vorhanden  ist,  Gas  an  Privatgebäude  abzusetzen, ­
  da  die  Gemeinde  einem  Unternehmer  die  Concession  zu  einer
Gasanstalt  für  Lichtenberg  ertheilt  hat,  während  es  andererseits  nicht
gerathen  erscheint,  gerade  eine  Irrenanstalt  mit  ihrem  sehr  großen
Bedarf  an  Beleuchtung  auf  eine  kleine  Privatanstalt  anzuweisen.
Aus  allen  diesen  Gründen  hat  die  Deputation  für  öffentliche
Gesundheitspflege,  welcher  wir  diese  Angelegenheit  zur  Begutachtung
vorgelegt  haben,  sich  entschieden  für  Anwendung  der  elektrischen  Beleuchtung ­
  ausgesprochen,  und  wir  beantragen  daher  hiermit,  die  geehrte
Versammlung  wolle  sich  ebenfalls  damit  einverstanden  erklären.  Die
Vorlage  des  speciellen  Entwurfs  nebst  Kostenanschlag  behalten  wir
uns  vor.
            
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