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Wie in dem Erläuterungsbericht näher ausgeführt ist, stellt sich
die Kostenersparniß bei Skizze I auf 9 447 JC, wobei jedoch eine
Beamtenwohnung weniger gewonnen wird, und bei der dem Bauprogramm
genau entsprechenden Skizze II sogar nur auf 5 463 JC gegen
die ursprüngliche Skizze. Dagegen ist aber bei beiden Skizzen der
Nachtheil vorhanden, daß die Wohnung des Direktors bei Weitem
nicht so zweckmäßig angelegt ist, wie im ersten Entwurf.
Mit Rücksicht hierauf haben sich sowohl unsere Baudeputation als
auch die Deputation für die öffentliche Gesundheitspflege für den
ursprünglichen Entwurf entschieden, welchen auch wir der Stadtverordneten-Veriammlung
zur Annahme empfehlen, indem wir denselben
(Blatt XIII und XIV) wieder beifügen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir demgemäß um
folgende Beschlußfassung:
I. Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt, daß die Anstalt
für Epileptische bei Biesdorf mit elektrischer Beleuchtung versehen
wird und sieht der Vorlegung des speziellen Entwurfs
und Kostenanschlages entgegen.
II. Sie erklärt sich ferner damit einverstanden, daß
a) der ursprünglichen Skizze gemäß in der Hauptsache nur
kleinere Koloniegebände daselbst errichtet werden und daß
diese Gebäude sämmtlich auf einmal zur Ausführung
gelangen;
b) sämmtliche Koloniegebäude ausschließlich derjenigen, welche
mit dem Gutshofe verbunden sind, an die Zentral-Dampfheizung
der Hauptanstalt angeschlossen werden,
und sieht der Vorlegung der speziellen Entwürfe und Kostenanschläge
entgegen.
III. Sic genehmigt vorbehaltlich der Vorlegung der speziellen
Entwürfe und Kostenanschläge die Skizzen (Blatt XIII
und XIV) zu dem Direktor- und dem Beamtenwohnhause
der qu. Anstalt.
Berlin, den 11. Dezember 1890.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. 845.
Erläuterungsbericht
zum Kostenanschläge, betreffend den Neubau eines Wohnhauses
für den Dircctor, den Oeconomie-Jnspector, den
Techniker und zwei Unterbeamte in der Heil- und Pflegeanstalt
für Epileptische bei Biesdorf.
In der Sitzung vom 25. April 1889 hat die Stadtverordneten-Versammlung
die Beschlußfassung über die Entwürfe zu den Gebäuden
der Kolonie und den Dienstwohnungen in der nebenbezeichneten Anstalt
sich vorbehalten. Da diesem Beschlusse bezüglich der Dienstwohnungen
die Annahme zu Grunde lag, daß bei einem dreigeschossigen Bau an
Stelle des in Aussicht genommenen zweigeschossige eine wesentliche
Ersparniß zu erzielen wäre, ist in der vorliegenden Skizze der Versuch
gemacht, das Directorwohnhaus und das Beamtenwohnhaus, welche
jedes für sich zweigeschossig entworfen waren, in ein einziges dreigeschossiges
Gebäude zu verschmelzen.
Es ist hierbei die allgemeine Anlage des Directorwohnhauses als
zweckmäßig beibehalten und nur dahin erweitert worden, daß in Rücksicht
auf die größere Anzahl der unter einem Dache vereinigten Wohnungen
eine zweite Treppe hinzugefügt worden ist, welche als Haupttreppe
für die größeren Wohnungen dient, während die kleineren
Wohnungen aus die Nebentreppe angewiesen sind.
Die Lertheilung der Wohnungen auf die einzelnen Geschosse ist in
der Weise bewirkt, daß dem Director das ganze 1. Stockwerk mit 8 Zimmern
und Zubehör zugewiesen ist, in dem Erdgeschoß und 2. Stockwerk
dagegen je zwei Wohnungen eingerichtet sind, und zwar je eine größere
von 6 Zimmern und Zubehör für den Occonomie - Inspektor bezw.
Techniker und je eine kleinere von 3 Zimmern und Zubehör für einen
Unterbcamren.
Der Haupteingang zur Director- und Technikerwohnung befindet
sich entsprechend der Lage der Haupttreppe an der rechten Seitenfront
und ist durch einen offenen Anbau mit Balkon darüber hervorgehoben.
" Die Architcctur des Gebäudes soll sich an diejenige der Hauptgebäude
der Anstalt anlehnen.
Die Kosten sind überschläglich auf 133 232 JC ermittelt. Da
nach dem ersten Entwurf das Director- und Beamtenwohnhaus
87 856 -f- 54 823 = 142 679 JC kosten sollten, würde sich eine Kostenersparniß
von 142 679 —133 232 = 9 447 JC ergeben, dafür aber eine
kleine Dienstwohnung weniger vorhanden sein.
In der beigcgebenen Skizze II ist der Versuch gemacht worden, das
Beamtenwohnhaus genau dem Programm entsprechend mit 3 Wohnungen
für Unterbcamte auszustatten, und ist dies dadurch gelungen,
daß die im 2. Geschoß belcgene Technikerwohnung etwas kleiner als
die Jnspectorwohnung angenommen wurde, d. h. nur 5 Zimmer erhalten
hat, was vielleicht genügen möchte und alsdann noch 2 kleine
Dienstwohnungen in demselben Geschoß angenommen wurden.
Die äußere Gestaltung dieses Gebäudes bleibt im Wesentlichen
diejenige von Skizze I. die Kosten aber stellen sich auf 8 576 cbm . 16 JC
— 137 216 JC, so daß gegen die ursprünglichen Projecte nur eine
Ersparniß von 5 463 JC eintreten würde.
Wenn demnach der dreigeschossige Bau sich verhältnißmäßig nicht
so günstig erweist, als zu erwarten war, so ist dieses darauf zurückzuführen
, daß in Folge der Anlage zweier Treppen mit getrennten
Eingängen und des hierdurch bedingten Mehraufwandes an Corridorfläche
die Ausnutzung der bebauten Grundfläche sich weniger günstig
stellt, als bei den Einzelhäusern, deren Grundrisse knapper gehalten
werden konnten.
Berlin, den 18. October 1890.
Dylewski,
Stadtbaumeister.
84«. Vorlage (J.-Nr. 5 730 B. V. I. 90) — zur Beschlußfassung
—» betreffend den Bau der Irrenanstalt bei
Lichtenberg.
I.
Nach der ursprünglichen Skizze vom 15. Juni 1888 zur Errichtung
einer städtischen Irrenanstalt bei Lichlenberg sollte bie Beleuchtung
derselben mittels Gas aus den städtischen Gasanstalten erfolgen, wobei
angenommen wurde, daß die erheblichen Kosten der sehr langen Rohrleitung
durch Abgabe von Gas an die Anwohner der Leitung einigermaßen
würden ausgewogen werden. Bei der wegen mannigfacher
Zwischenfragen bis zum 2. Juni 1889 verzögerten Beschlußfassung
über die Entwürfe ist die Beleuchlungsfrage nicht besonders zur
Sprache gekommen, während die geehrte Versammlung bei Beschlußfassung
über die fast ein Jahr später vorgelegten Entwürfe zu einer
Anstalt für Epileptische bei Biesdorf, für welche wir, gestützt aus
weitere Erfahrungen, elektrische Beleuchtung vorgeschlagen hatten, sich
die Beschlußfassung vorbehalten hatte.
Nachdem inzwischen die speciellen Entwürfe und Kostenanschläge
zu den 10 Hauptgebäuden der Irrenanstalt entworfen und genehmigt
worden sind, sind 9 dieser Bauten in Angriff genommen und zum
Theil bereits unter Dach gebracht, so daß die Vollendung der ganzen
Anstalt im Sommer 1892 mit Sicherheit erwartet werden kann. Es
ist daher dringend nothwendig, daß über die Art der zu wählenden
Beleuchtung Entscheidung getroffen werde.
Seit Ausstellung des ersten Entwurfs hat die elektrische Beleuchtung
eine solche Vervollkommnung und Sicherheit im Betriebe erlangt, daß
wir es für geboten halten, die großen Vortheile, welche sie gerade für
eine Irrenanstalt gewährt, trotz ihrer Mehrkosten uns nicht eingehen
zu lassen, umsomehr, als die jetzt etwa ein halbes Jahr im Betriebe
befindliche elektrische Beleuchtung des Krankenhauses auf dem Urban
sich bisher vollkommen bewährt hat. Auch sind fast alle in neuester
Zeit errichteten Irrenanstalten, so namentlich die Anstalten zu Kortau
bei Allenstein i/Pr., zu Lauenburg in Pommern, zu Rybnik in Oberschlesien,
sowie die Jrrenklinik der Universität Halle mit elektrischer
Beleuchtung ausgestattet, und die Verwaltungen sind, soweit uns
bekannt geworden, vollkommen davon befriedigt. Dies gilt namentlich
auch von der Anstalt zu Kortau, woselbst die Beleuchtung seit länger
als 3 Jahren im Betriebe ist, ohne daß sich Unzuträglichkeiten herausgestellt
hätten.
Die Vortheile des elektrischen Lichtes bestehen vor Allem in der
Reinhaltung der Luft in den Krankenräumen von Berbrennungsproducten,
was namentlich bei einer geschlossenen Anstalt mit großen
Gebäuden ins Gewicht fällt, in der geringeren Verunreinigung der
Decken und Wände, der bequemeren Bedienung und der viel geringeren
Feuergefährlichkeit. Die Besorgniß, welche man etwa hegen könnte,
daß die Irren die Beleuchtungskörper zerstören würden, erscheint nach
den gemachten Erfahrungen und bei Beobachtung der nöthigen Vorsichtsmaßregeln
nicht begründet. Die Anlagen für die elektrische Beleuchtung
können sehr bequem in einem abgesondert liegenden Kessel- und
Maschinenhause untergebracht werden.
Hierzu kommt für die Lichtenberger Anstalt noch der Umstand,
daß keine Aussicht mehr vorhanden ist, Gas an Privatgebäude abzusetzen,
da die Gemeinde einem Unternehmer die Concession zu einer
Gasanstalt für Lichtenberg ertheilt hat, während es andererseits nicht
gerathen erscheint, gerade eine Irrenanstalt mit ihrem sehr großen
Bedarf an Beleuchtung auf eine kleine Privatanstalt anzuweisen.
Aus allen diesen Gründen hat die Deputation für öffentliche
Gesundheitspflege, welcher wir diese Angelegenheit zur Begutachtung
vorgelegt haben, sich entschieden für Anwendung der elektrischen Beleuchtung
ausgesprochen, und wir beantragen daher hiermit, die geehrte
Versammlung wolle sich ebenfalls damit einverstanden erklären. Die
Vorlage des speciellen Entwurfs nebst Kostenanschlag behalten wir
uns vor.