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Full text: Der Einfluss der Zentrale der Berliner Rettungsgesellschaft auf die Krankenversorgung Berlins / Meyer, George (Public Domain)

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der Gruppe I, wie obige Aufstellung zeigt, erheblich höhere Zahlen 
vorhanden sind als in den Spalten der Abteilung B. 
Ganz besonders wichtig sind die Zahlenunterschiede in den 
Gruppen IV und V. 6068 Fälle von Kranken mit meldepflichtigen 
ansteckenden Krankheiten waren vorhanden, während nur 1162 Wagen- 
bestellungen für solche erfolgten, und bei 6611 Anfragen für Kranke 
mit anderen ansteckenden Krankheiten erfolgten nur 3924 Wagen- 
bestellungen. Außer in den bereits oben genannten Ursachen liegt 
überhaupt der Unterschied der Zahlen der Gruppen A und B darin 
daß eine erhebliche Zahl von Fällen von ansteckenden (besonders 
meldepflichtigen) Erkrankungen kleinere Kinder betrifft, deren Be- 
förderung nach dem Krankenhause nicht in besonderen Kranken- 
wagen, sondern meistens auf dem Arm oder im Kinderwagen oder in 
anderen Gefährten erfolgt. Sowohl bei der Beförderung von Kindern 
als von Erwachsenen mit ansteckenden Leiden werden immer noch 
trotz behördlichen Verbotes öffentliche „Fuhrwerke benutzt, und z. B. 
den Droschkenkutschern, um sie zur Übernahme des Transportes zu 
veranlassen, in der Nähe des Krankenhauses gelegene Stellen als Be- 
stimmungsort der Fahrt angegeben, da sonst der Kutscher, um Weite- 
rungen zu entgehen, die Übernahme der Fahrt ablehnt. Außerdem 
kann der Kutscher gar nicht erkennen, ob es sich um einen Kr anken 
handelt, wenn ein Patient sitzend befördert werden kann, und ferner 
von einer Wohnung in eine andere gebracht wird, ein Fall, der immer- 
hin — wenn auch nicht allzu häufig — sich ereignet. 
Während der Unterschied der Zahl der Fälle der Gruppen IV 
und V für die Unterabteilungen der Fälle von Aborten, Entbindungen, 
Geisteskranken und Krampfkranken erklärlich ist, indem nur Anfragen 
nach einem Platz im Krankenhause, nicht aber Wagenbestellung durch 
die Zentrale erfolgte, ist dies in den Unterabteilungen der Fälle für 
ansteckende und nicht ansteckende Krankheiten nicht in diesem Maße 
der Fall; denn bis zum Ende des Jahres 1904 war die Beförderung 
von Kranken mit den auf S. 11 genannten ansteckenden Krankheiten 
verboten, und mußten diese Patienten in den besonderen je 2 Wagen 
der 3 privaten Fuhrunternehmer (im ganzen also 6 Wagen für die 
Stadt Berlin) befördert werden. Natürlich kann sich jedermann diese 
Wagen direkt auch ohne Vermittelung der Zentrale bestellen, und 
ein Teil von ansteckenden Kranken ist auf dem Arm der Eltern — und 
Erwachsene zu Fuß — und mit privaten Fuhrwerken in die Kranken- 
häuser gekommen. Aber sicherlich ist ein Teil des großen Unter- 
schiedes der Zahlen dadurch erklärlich, daß trotz aller Verbote öffent- 
liche Fuhrwerke für die Beförderung der Kranken benutzt wurden. 
Und wenn nun noch außerdem in einem großen Teil von Fällen go- 
wohl bei der Zentrale als auch direkt bei dem Fuhrunternehmer der 
ansteckende Charakter der Krankheit nicht gemeldet wird, weil er
	        
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