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I. Das Flaschenbiergeschäft und seine Entstehung

Full text: Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts / Stresemann, Gustav (Public Domain)

Eine Verfälschung durch Neig- oder Tropfbier ist ausgeschlossen, 
ebenso ist ein „Schneiden“ wie es in manchen Gastwirtschaften wohl 
geübt wird, beim Flaschenbier nicht möglich. Die Etikettierung der 
Flaschen gestattet dem Biertrinker eine Kontrolle über Herkunft des 
Bieres; beim direkten Bezug aus der Brauerei ist natürlich jeder 
Zweifel ausgeschlossen. Vor allem aber kommt die Bequemlichkeit 
der Zustellung in Betracht. Der Flaschenbierhändler oder die 
Brauerei liefert bereitwilligst die Flaschen ohne Pfand und drängt 
nicht auf sofortige Wiedergabe. Man ist nicht an das Bier des in 
der Nachbarschaft wohnenden Gastwirts gebunden, sondern kann es 
dort bestellen, wo es einem beliebt. Die Entfernung kommt nicht in 
Betracht, da eine schriftliche oder telephonische Bestellung genügt, 
um innerhalb kurzer Zeit das Bier im Hause zu haben. Haupt- 
sächlich fällt ins Gewicht, dass durch diese Zustellung das Lästige 
des Bierholens an sich vermieden wird. Den Frauen oder erwachsenen 
Töchtern war das Selbsteinholen des Bieres oft unbequem oder direkt 
peinlich, namentlich wenn kein Kolonialwarengeschäft in der Nähe 
war und das Bier infolgedessen aus einer benachbarten Gastwirtschaft 
oder Restauration geholt werden musste. Es ist nicht übertrieben, 
wenn man behauptet, dass durch die Zusendung des Bieres in Ver- 
bindung mit der ebenfalls üblich gewordenen Zustellung anderer 
Genussmittel manche Familien mit bescheidenem Einkommen einen 
Dienstboten ersparen. 
Neben diesen Gründen sind es dann weiter wohl hauptsächlich 
der manchmal fühlbare Mangel einer in der Nähe belegenen 
Bezugsquelle, welcher sich namentlich in vornehmen Stadtgegenden 
zeigen wird, sowie die Rabattbewilligung gewesen, welche speziell 
das Lieferungsgeschäft gefördert haben. Von Wichtigkeit war bei der 
zanzen Entwicklung des Flaschenbiergeschäftes, dass die Qualität 
des Flaschenbieres ihr nicht im Wege stand. Vom hygienischen 
Standpunkt aus können gegen das Flaschenbier keine Bedenken ob- 
walten: denn es enthält die nämlichen Bestandteile, die nämliche 
Kohlensäuremenge wie das Fassbier. Ein Verderben, „Altwerden“ des 
Bieres durch zu langes Lagern ist bei der Minimalgrenze, bei welcher 
das Bier von den Händlern schon „frei ins Haus“ gesandt wird, so 
gut wie ausgeschlossen, namentlich da es ja dem Lieferanten bei 
einigermassen geregeltem Absatz leicht ist, seinen Kunden das Bier 
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