Eine Verfälschung durch Neig- oder Tropfbier ist ausgeschlossen,
ebenso ist ein „Schneiden“ wie es in manchen Gastwirtschaften wohl
geübt wird, beim Flaschenbier nicht möglich. Die Etikettierung der
Flaschen gestattet dem Biertrinker eine Kontrolle über Herkunft des
Bieres; beim direkten Bezug aus der Brauerei ist natürlich jeder
Zweifel ausgeschlossen. Vor allem aber kommt die Bequemlichkeit
der Zustellung in Betracht. Der Flaschenbierhändler oder die
Brauerei liefert bereitwilligst die Flaschen ohne Pfand und drängt
nicht auf sofortige Wiedergabe. Man ist nicht an das Bier des in
der Nachbarschaft wohnenden Gastwirts gebunden, sondern kann es
dort bestellen, wo es einem beliebt. Die Entfernung kommt nicht in
Betracht, da eine schriftliche oder telephonische Bestellung genügt,
um innerhalb kurzer Zeit das Bier im Hause zu haben. Haupt-
sächlich fällt ins Gewicht, dass durch diese Zustellung das Lästige
des Bierholens an sich vermieden wird. Den Frauen oder erwachsenen
Töchtern war das Selbsteinholen des Bieres oft unbequem oder direkt
peinlich, namentlich wenn kein Kolonialwarengeschäft in der Nähe
war und das Bier infolgedessen aus einer benachbarten Gastwirtschaft
oder Restauration geholt werden musste. Es ist nicht übertrieben,
wenn man behauptet, dass durch die Zusendung des Bieres in Ver-
bindung mit der ebenfalls üblich gewordenen Zustellung anderer
Genussmittel manche Familien mit bescheidenem Einkommen einen
Dienstboten ersparen.
Neben diesen Gründen sind es dann weiter wohl hauptsächlich
der manchmal fühlbare Mangel einer in der Nähe belegenen
Bezugsquelle, welcher sich namentlich in vornehmen Stadtgegenden
zeigen wird, sowie die Rabattbewilligung gewesen, welche speziell
das Lieferungsgeschäft gefördert haben. Von Wichtigkeit war bei der
zanzen Entwicklung des Flaschenbiergeschäftes, dass die Qualität
des Flaschenbieres ihr nicht im Wege stand. Vom hygienischen
Standpunkt aus können gegen das Flaschenbier keine Bedenken ob-
walten: denn es enthält die nämlichen Bestandteile, die nämliche
Kohlensäuremenge wie das Fassbier. Ein Verderben, „Altwerden“ des
Bieres durch zu langes Lagern ist bei der Minimalgrenze, bei welcher
das Bier von den Händlern schon „frei ins Haus“ gesandt wird, so
gut wie ausgeschlossen, namentlich da es ja dem Lieferanten bei
einigermassen geregeltem Absatz leicht ist, seinen Kunden das Bier
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