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der Neuorganisätion erachtet der Berliner Lehrerver®”
neben der. äußeren Klasseneinteilung die Verwirklichunß
folgender Maßnahmen für notwendig:
a) die Klassenfrequenz ist herabzusetzen;
b) die Unterrichtsstunden der einzelnen Klassen sind 7
vermindern;
ec) die Dispensationen sind aufzuheben;
d) die Auswahl und Verteilung des Lehrstoffes ist nach
pädagogischen Grundsätzen so zu treffen, daß der
Lehrplan für alle acht Stufen ein organisches Ganze
bildet. Eine Vermehrung des bisherigen Unterricht?
stoffes ist auszuschließen, dagegen ist es dringen‘
geboten, nicht mehr zeitgemäßen. Stoff des jetzig“
Lehrplans auszuscheiden und durch wertvollen zu
arsetzen.
Im einzelnen hält der Berliner. Lehrerverein es f%
wünschenswert, daß auch der Lehrplan für Religion eine
gründlichen Umarbeitung unterzogen werde, daß die
realistischen Fächer ihren Anfang .nicht vor .dem vierte?
Schuljahre nehmen, und daß die Geometrie erst im fünfte?
Schuljahr als Lehrfach auftrete. |
Der Berliner Lehrerverein spricht den Wunsch aus, die
Schulbehörde möge bei Festsetzung der Lehrpläne nich®
auf die Mitwirkung der Lehrerschaft verzichten, sonder?
sine Kommission, bestehend aus selbstgewählten Vertrete!?
der Lehrer und Rektoren, aus Schulinspektoren und Ve“
tretern der Behörden, zur Beratung der Lehrpläne beruf?
Um der so ausgestalteten Schuleinrichtungen den Charak“
ter der allgemeinen Volksschule zu geben, ist den Schüler?
das Recht zu gewähren, von einer bestimmten stuf
ab ohne Aufnahmeprüfung in höhere Schulen überzutrete?r
und sind die an den letzteren bestehenden Klassen ob®*
[remdsprachlichen Unterricht aufzuheben.
6. Der Berliner Lehrerverein begrüßt mit Befriedigung deP
in der Denkschrift des Herrn Geheimrats Bertram beal”
sichtigten Wegfall der Versetzungsprüfungen. Er erblickt
darin mit Genugtuung eine Anerkennung der treue?
Arbeit der Berliner Lehrerschaft und hofft mit Bestimmt
heit, daß die unter gewissen Voraussetzungen in Aussicht
gestellten Wiedereinführung nicht notwendig werden wird-
Die Thesen wurden vom Vorstande der städtische
Schuldeputation überreicht, worauf diese den Vorstand