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Erster Abschnitt. Errichtung und Zusammensetzung des Kaufmannsgerichts

Full text: Ortsstatut für das Kaufmannsgericht der Stadt Berlin (Public Domain)

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8 20. 
Ausbleiben der Beisitzer. 
Die Beisitzer sind verpflichtet, im Falle der Verhinderung 
hre Entschuldigungsgründe rechtzeitig dem Kaufmannsgericht 
anzuzeigen. 
Beisitzer, welche ohne genügende Entischuldigung zu den 
Sitzungen nicht rechtzeitig sich einfinden oder ihren Obliegen— 
heiten in anderer Weise sich entziehen, sind zu einer Ordnungs— 
strafe bis zu 300 AM, sowie in die verursachten Kosten zu 
derurteilen. Die Verurteilung wird durch den Vorsitzenden 
—D 
genügende Entschuldigung, so kann die Verurteilung ganz 
oder teilweise zurückgenommen werden. 
Gegen die Enlscheidung findet Beschwerde an das König— 
liche Landgericht, in dessen Bezirk das Kaufmannsgericht 
seinen Sitz hat, statt. Das Verfahren richtet sich nach den 
Vorschriften der Strafprozeßordnung. 
Die Beisitzer haben jeden Wechsel ihrer Wohnung binnen 
einer Woche dem Kaufmannsgericht bei Vermeidung einer 
Ordnungsstrafe von ein bis fünf Mark anzuzeigen. 
830. 
Entschädigung der Beisitze. 
Die Beisitzer erhalten für jede Sitzung, zu welcher sie 
erschienen sind, als Entschädigung für Zeitversäumnis sechs 
Mark. 
Die Entschädigungen werden sofort ausgezahlt; eine 
Zurückweisung derselben ist nicht statthaft. 
831. 
8GG. 8 26. Gerichtsschreiberei u. s. w. 
66. 89 Die Geschäftsräume, einschließlich der Gerichtskasse, 
Abses. fönnen für das Kaufmannsgericht und das Gewerbegericht 
gemeinsam eingerichtet, die Gerichtsschreiber, sonstigen Buͤreau— 
heamten, Kassenbeamten, Schreibkräfte, Unterbeamten und 
Zustellungsbeamten für beide Gerichte gemeinsam bestellt 
und der Bureaudienst, einschließlich der Kassen-Verwaltung, 
gemeinsam geregelt werden. 
Im übrigen findet 8 31 des Gewerbegerichtsstatuts“) 
entsprechende Anwendung. 
332. 
Unterhaltungskosten. 
Die Kosten der Einrichtung und Erhaltung des Kauf— 
mannsgerichts sind, soweit sie nicht in dessen Einnahmen 
ihre Deckung finden, von der Stadtgemeinde Berlin zu tragen. 
*) Siehe Anhang.
	        
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