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Zweytes Haupt-Stück. Von den Rath-häuslichen Vorwerckern, Meyereyen und Wiesen, innerhalb und außerhalb der Stadt, auf Stadt Grund und Boden

Full text : Christoph Benjamin Wackenrode's Corpus Bonorum des Magistrats der Königlichen Residentzien Berlin / Wackenrode, Christoph Benjamin (Public Domain)

Die Junhaber dieser Erb-Zinß-Wiesen haben zur Räumung der
Wiesen-Graben 1765 pro rata, der Morgen- und Nuthen-Zahl, ohne
daß ihnen de8halb am Erbzinß etwas erlaßen worden, contribuiren
müßen.
GC. Amts-Wiesen.
Diese sind im Rathhäußlichen Wiesen-Register nac< der Spaldeholtzeschen
 Vermeßung de 1746 behörig beschrieben, und werden von
einigen Magistrat8-Gliedern welche daselbst benandt sind, genußet. Laut
ver vorhandenen Nachrichten, ist dieses daher entstanden, weil in alten
Zeiten die Raths8-Glieder zum Theil Deputat-Heu gehabt;- Statt deßen,
ist bereits den 31 July 1620 von selbigen um die Amts-Wiesen welche
wenig betragen gecavelt, so, daß jeder das Heu darauf, auf seine Kosten
gewinnet, und ist dieses am 5. Nobr. 1714 auf die deshalb erforderte
Erläuterung Allerhöchsten Orths angezeiget, da denn diejenige Glieder
des Magistrats, welche diese Wiesen nutzen, bey deren geruhigen Besitz,
worin sie sich seit 1620 bishieher, mithin auch 1740 als bey Antritt Sr.
Königl. Majestät Allerhöchsten Regierung befinden, gelaßen sind,
Außerdem haben auch der Raths-Förster drey, und der Heyde-Läufer
 drey, imgleichen der Cöllnische Kuh-Hirthe 1 Dienstwiese, seit unvenklichen
 Zeiten, als einen Theil ihres Gehalts, in Nußung, und sind
sothane Wiesen, im Wiesen-Negister gleichfalls nach der Bermeßung beschrieben.

Der Saführer-Damm, wird von dem Sacführer genutzet, wogegen
 er selbigen, da das Heu darüber nach der Cöllnischen Meyerey
gefahren werden muß, im Stande zu halten verbunden ist.
Drittes Haupt-Stück.
Von den übrigen Rathhäußlichen Immobilien, innerhalb und außerhalb
 der Stadt, auf Stadt Grund und Boden,
A. Von den HDoltz-Märkten.
a. Berlinischer Seits.
1. Ein Holtz-Markt au der Spree vor dem Strablauer Thor,
hinter dem Saltz-Hause, biß an Krauts-Gaße belegen, wofür das Königl.
Holtz-Magazin, an beständiger Miethe, so niemahls weder zu erhöhen,

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I.
            
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