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eben Beyme gegenüber „seine innige Überzeugung“ ausgedrückt
hatte, daß niemand der Berichtigung eine günstigere Teilnahme
widmen werde als König Ludwig und Goethe. Auch schrieb
Varnhagen: „S. Maj. der König! (nämlich Friedrich Wilhelm III,
der von der Berichtigung erst nach ihrem Erlasse Kenntnis erhielt)
„haben der Sache den gnädigsten Anteil bezeugt und Herrn v—
Beyme für seine Aufmerksamkeit bestens danken lassen“.
Leider hatte Goethe eine abweichende Auffassung. Er nannte
in seinem Tagebuche alsbald den „Schritt“ Beymes eine „Un⸗
begreiflichkeit“. Dann erwiderte er aber am 29. April 1830 seinem
Berliner Freunde Zelter, der ihm gleichfalls die Beymesche Berichti—
gung mitteilte und „aus eigener Erinnerung“ bezeugte, daß deren
Verfasser die Sache Schillers „mit Eifer in Antrag und zur
Sprache gebracht habe“, es sei schmerzlich, daß „man diesen vor—
züglichsten Mann“ (nämlich Schiller) „bis in sein 45. Jahr sich
selbst, dem Herzog und seinem Verleger überließ ... und ihm
erst zuletzt einen breiteren Zustand anzubieten dachte, der ihm
früher nicht einmal gemäß gewesen wäre, nun aber gar nicht
mehr in Erfüllung gehen konnte“.)
Das klang doch wesentlich verschieden von dem in der Zu—
eignung den deutschen Fürsten gemachten Vorwurf, gab aber
immerhin deutlich kund, daß jener Vorwurf auch dem Könige
Friedrich Wilhelm galt, weil derselbe zwar die äußere Lage
Schillers hätte verbessern wollen, aber mit „früher nichtgemäßen“
(d. h. doch wohl unzulänglichen) Mitteln und auch erst in einer
Zeit, in der jener Wille nichts mehr nützen konnte. Goethe
lebte also unter dem Eindrucke, daß die Reise nach Berlin dort
1804 zwar den „Gedanken“ hervorgerufen habe, für Schiller zu
sorgen, er tadelte aber, daß man ihm „Nichtgemäßes“ geboten und
das Angebot zu spät gemacht habe, nämlich um deshalb zu spät,
weil Schiller schon im 45. Jahre gestanden, so daß seine Krank—
heit und sein baldiger Tod die Annahme unmöglich gemacht
hätten. Etwas anderes kann die von Goethe betonte Unmöglich—
keit der Erfüllung nicht bedeuten. Sie enthielt den Vorwurf ver⸗—
späteter und — in Goethes Augen — nichtgemäßer Ver—
sorgung.
sJ ebenda S. 99.