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einige Niederlassungen in Deutschland, so in Saarlouis, Trier und
Aachen bereits hatten.)
Diesen vorbereitenden Schritten folgte am 19. Mai 1843
von Seiten des Kirchencollegiums von St. Hedwig eine Immediat—
eingabe an den König Friedrich Wilhelm IV. mit der Bitte um
die landesherrliche Ermächtigung zur Verlegung des Hedwig—
Hospitals, sowie zur Errichtung eines Krantkenhauses unter der
Leitung von barmherzigen Schwestern, und endlich zur Genehmi—
gung einer diesbezüglichen allgemeinen Colleete. Nach längeren
Zwischenverhandlungen, welche den Zweck und Umfang der
Krankenanstalt, sowie die vorhandenen und zu erwartenden noth—
wendigen Mittel zur Ausführung betrafen, erging an das Kirchen—
collegium von St. Hedwig zur großen Freude Aller nachstehende
Königliche Cabinetsordre:
Berlin, den 11. März 1844.
Ich finde auf die Vorstellung des Kirchencollegiums zu
St. Hedwig vom 19. Mai v. J. nichts dagegen zu erinnern, daß
das in der Gypsstraße 3 gelegene Hospital der katholischen Ge—
meinde in ein anderes passendes Local verlegt und demnächst mit
demselben eine besondere unter die Leitung barmherziger Schwestern
zu stellende Krankenanstalt für die katholische Gemeinde in Ver—
bindung gesetzt werde, genehmige daher hierdurch, daß zu dem
angegebenen Zweck von dem Kirchenvorstande ein Grundstück er—
worben, und auf demselben ein neues Gebäude für das Hospital
und die Krankenanstalt errichtet, auch zur Aufbringung der Kauf—
gelder sowie der Bau- und sonstigen Einrichtungskosten bei den
Mitgliedern der hiesigen katholischen Gemeinde freiwillige Beiträge
eingesammelt werden. ..
gez. Friedrich Wilhelm.
Zur erfolgreichen Betreibung der Krankenhaus-Angelegenheit
bildete sich nunmehr unter dem Vorsitz von Propst Brinkmann
ein Comité, bestehend aus den Herren Assessor Zingsheim, Geheim—
rath Witt, Geheimrath Brüggemann, Fürst Boguslaus Radziwill,
Damals gab es in Deutschland für Krankenpflege außer den Borro—
mäerinnen nur noch die vom Weihbischof Droste-Vischering gegründeten
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zösische Vincentinerinnen in München und in Posen.