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herrscht strenges Stillschweigen. Um sieben oder halb acht Uhr
giebt die Hausglocke das Zeichen zur Arbeit; nach der von den
Schwestern festgesetzten Ordnung begiebt man sich in den Wäsche—
raum oder in den Nähsaal oder zum Aufräumen der Schlaf—
säle und zum Reinemachen im Hause. Um zehn Uhr ist zweites
Frühstück; auf das Glockenzeichen um zwölf Uhr verlassen Alle
ihre Arbeit, die Säle werden abgeschlossen und man begiebt sich
zu zwei und zwei unter Stillschweigen und in Begleitung der
Schwestern zur Kirche, zum Particularexamen und zum Angelus;
Alle nehmen die ihnen bestimmten Plätze ein. Aus der Capelle
geht man in den zu ebener Erde, genau unter der Capelle ge—
legenen Speisesaal ebenfalls unter Stillschweigen bis nach dem
Tischgebet oder der Tischlesung. Für die nothwendigen Dienst—
leistungen haben wöchentlich aufs Neue bestimmte Zöglinge zu
sorgen. Nach der gemeinsamen Danksagung ist Erholung im
Innern des Hauses oder in dem geräumigen Hof hinter der
Anstalt. Um ein Uhr beginnt wieder die Arbeit. Um vier Uhr
ist Vesperbrot, um sieben Uhr Abendessen; darauf Erholung bis
neun Uhr, nach dem gemeinsamen Abendgebet begeben sich
schließlich Alle unter Führung der Schwestern zu den Schlaffälen.
In der Mitte des vierten Stockwerkes, genau über dem
Schiff der Kirche, gelangen wir in einen großen Saal, der ca.
500 Personen Platz bietet. Bei besonderen Veranlassungen, etwa
am Heiligen Abend oder bei einer Namenstagfeier und an den
Patroeinienfesten der Anstalt versammeln sich hier alle Insassen
des Hauses, sowie auch Freunde und Gönner der Anstalt, um
bei ernsten und fröhlichen Liedern der Zöglinge, bei Theater—
aufführungen, Ansprachen u. dgl. sich gemeinschaftlich zu erfreuen.
Vortheilhafter wäre es aber, wenn dieser schöne Raum mehr im
untern Theil des Hauses gelegen wäre, er könnte weit besser
auch im übrigen Jahr ausgenutzt werden. Dieser Spielsaal, die
Capelle und die unter der Capelle gelegenen Speiseräume bilden
zusammen das Mittelgeschoß der Anstalt.
Während der eben durchwanderte rechts gelegene Bau des
Afrastiftes für den Aufenthalt und die Beschäftigung der größeren
Pfleglinge dient, befinden sich zur linken Seite des Mittelgeschosses
im obersten Stockwerk die schulpflichtigen Kinder. Waisen—
mädchen sind es, auch sehr arme Kinder, sowie solche, die von