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Das katholische Arbeiterheim "Leo-Hospiz"

Full text: Die katholische Charitas in Berlin / Fournelle, Heinrich (Public Domain)

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der einzelnen Vereine die gemeinsamen Ziele leichter und sicherer 
erreicht werden. Als einigendes Band unter den Einzelvereinen 
dienen zwei Sterbecassen: eine Männer-Sterbecasse, die 
seit dem 1. Januar 1896 besteht und eine Frauen-Sterbe— 
rasse, die am 1. August 1898 ins Leben trat. Der Anschluß 
an diese Cassen erfolgt nur vereinsweise. Jeder Verein zahlt 
nach der Kopfzahl seiner Mitglieder aus seiner Casse pro Monat 
»Pfennig für die Männer-Sterbecasse und 5 Pfennig für die 
Frauen-Sterbecasse. Beim Tode des Arbeiters oder dessen Frau 
werden an die Hinterbliebenen 60 Mark Sterbegeld ausgezahlt. 
Während des Jahres 1899 sind insgesammt 8640 Mark Sterbe— 
gelder ausgezahlt worden bei 144 Sterbefällen. 
Als weiteres Verbindungsmittel zwischen den Einzelvereinen 
dient das Verbandsorgan „Der Arbeiter“, das bei einer 
Auflage von 16,000 wöchentlich einmal im Umfang von 16 Seiten 
erscheint. Es bietet Belehrung auf socialem Gebiet, besonders 
über die Arbeiterfrage; es dient der Berichterstattung über das 
in den verschiedenen Vereinen herrschende Leben, sowie zur An— 
kündigung der Vereinsversammlungen und der Mittheilungen der 
Verbandsleitung. 
Seit October 1895 besteht für die Arbeitervereine Berlins 
und der Delegatur ein vom Volksverein für das katholische 
Deutschland errichtetes Volksbureau; dasselbe ist eine Auskunfts- 
stelle und hat den Zweck, den Mitgliedern der katholischen Arbeiter— 
vereine wirksamen Schutz in Rechtsfragen und nützliche Auskunft 
in gewerblichen Fragen zu ertheilen. — Da ist Einer, der durch 
sein Dienst- oder Arbeitsverhältniß in eine verwickelte Lage ge— 
bracht worden ist; anstatt beim Winkeladvocaten um schweres 
Geld Hülfe zu suchen, trägt er sein Anliegen dem Sekretär des 
Volksbureaus vor, der in diesen Angelegenheiten nach allen 
Richtungen hin Bescheid weiß. Ein Anderer kommt, weil er sich 
keinen Rath weiß, mit seiner Unfallrente, oder es stimmt nicht 
Alles bei der Erhebung der Invaliditätsrente. Da wird Aus— 
kunft begehrt und ertheilt über Gerichts-, Verwaltungs-, Polizei- 
und Finanzsachen, über Kranken-, Unfall-, Imwpaliditäts-Angelegen— 
—D———— 
Heimath-, Miethe-, Dienstboten-, Vormundschafts⸗, Unterstützungs-, 
Militär- und Schulangelegenheiten. — Da werden Eingaben an
	        
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