BEGRÜNDUNG DER BANK 1848 —1850
Gesellschaft nach aussen und besorgte die Geschäfte der Bank nach den An-
weisungen des Verwaltungsrathes und einer von der Regierung bestätigten
Instruction.
Zum Staats-Commissar war laut Ministerial-Verfügung vom 8. Mai 1850
der Geheime Regierungsrath DEcHEnD (nachmals Präsident der Reichsbank)
ernannt worden; demselben wurde in seiner Instruction zur Pflicht gemacht, sich
in fortdauernder Kenntniss von dem Geschäftsbetriebe der Bank zu erhalten und
darüber zu wachen, dass die Statuten und die dem Directorium ertheilten
Instructionen befolgt würden. Insbesondere hatte er in jedem Jahre wenigstens
einmal eine ausserordentliche Kassen-Revision und monatlich wenigstens einmal
eine Revision der Notenkasse ohne vorherige Ankündigung abzuhalten.
Von den zehn Firmen, welche im gemeinnützigen Sinne im Jahre 1823 zur
Bildung des Cassen-Vereins zusammengetreten waren, erlebte nur die Firma
MENDELSSOHN & Co. (früher MENDELSSOHN & FRÄNKEL), vertreten durch ALEXANDER
MENDELSSOHN und PAUL MENDELSSOHN-BARTHOLDY,
„das Resultat langer, mühevoller, uneigennütziger Arbeit, die feste Be-
gründung einer für die Entwicklung des Berliner Geschäftes überaus er-
spriesslichen Gesellschaft.“ (Vergl. Anlage IX, Seite 75.)