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Begründung der Bank 1848-1850

Full text: Die Bank des Berliner Kassen-Vereins (Public Domain)

BEGRÜNDUNG DER BANK 1848 —1850 
Gesellschaft nach aussen und besorgte die Geschäfte der Bank nach den An- 
weisungen des Verwaltungsrathes und einer von der Regierung bestätigten 
Instruction. 
Zum Staats-Commissar war laut Ministerial-Verfügung vom 8. Mai 1850 
der Geheime Regierungsrath DEcHEnD (nachmals Präsident der Reichsbank) 
ernannt worden; demselben wurde in seiner Instruction zur Pflicht gemacht, sich 
in fortdauernder Kenntniss von dem Geschäftsbetriebe der Bank zu erhalten und 
darüber zu wachen, dass die Statuten und die dem Directorium ertheilten 
Instructionen befolgt würden. Insbesondere hatte er in jedem Jahre wenigstens 
einmal eine ausserordentliche Kassen-Revision und monatlich wenigstens einmal 
eine Revision der Notenkasse ohne vorherige Ankündigung abzuhalten. 
Von den zehn Firmen, welche im gemeinnützigen Sinne im Jahre 1823 zur 
Bildung des Cassen-Vereins zusammengetreten waren, erlebte nur die Firma 
MENDELSSOHN & Co. (früher MENDELSSOHN & FRÄNKEL), vertreten durch ALEXANDER 
MENDELSSOHN und PAUL MENDELSSOHN-BARTHOLDY, 
„das Resultat langer, mühevoller, uneigennütziger Arbeit, die feste Be- 
gründung einer für die Entwicklung des Berliner Geschäftes überaus er- 
spriesslichen Gesellschaft.“ (Vergl. Anlage IX, Seite 75.)
	        
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