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Volume Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg der Culmbacher, bis zu seinem Auftritt als Gegner des Kaisers

Full text: Berliner Kalender (Public Domain) Ausgabe 1854 (Public Domain)

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ausgeführt werden könne, um dem jungen Prinzen theils eine bessere 
Zucht, theils einen anständigen, fürstlichen Unterhalt zukommen zu lassen. 
Nur rieth er, demselben einen tauglichen Hofmeister und einige andere 
getreue und vertraute Personen aus den fraͤnkischen Landen, die der 
Herrschaft Brandenburg noch verpflichtet seien, an die Hand zu geben 
und voraus dafür zu sorgen, daß die Landschaft, in welche Albrecht 
versetzt werden solle, durch eine förmliche Huldigung an ihn und seine 
fünftigen Erben gewiesen werde. 
Markgraf Georg indeß konnte sich nicht entschließen, in diesen 
Plan einzuwilligen, theils weil es ihm bedenklich war, den noch so jun⸗ 
gen Prinzen „bei seiner schwachen Complexion und Natur“ in ein 
anderes Clima bringen zu lassen, da wenn er dann noch schwächer 
werde und wohl gar sterbe, man nur ihm die Schuld beimessen werde, 
theils konnte er den Versprechungen des Königs auch kein rechtes Ver— 
trauen schenken, da er vermuthete, dieser sei nur auf Anstiften seiner 
Mißgönner (vielleicht des Kurfürsten von Brandenburg) zu seinem An⸗ 
erbieten bewogen worden. Dieß schien ihm um so wahrscheinlicher, da 
er dem Könige auf dem Reichstage zu Speier die Bitte vorgelegt: er 
möge seinem jungen Vetter mit Rückficht auf den frühen Tod seines 
Vaters, da er ihn zu unterstützen versprochen, entweder sogleich einen 
Güterbesitz von etwa 80,000 Gulden an Werth anweisen oder ihm we— 
nigstens vorläufig eine Verschreibung darüber ausstellen. Der König 
aber hatte diese Bitte nicht erfüllt, sondern nur „eine weitläuftige Ant—⸗ 
wort“ gegeben. Georg schloß daher, es sei Ferdinanden überhaupt 
kein rechter Ernst mit seinem Anerbieten. „Wohl aber, bemerkte er, 
ist aus dem Verlangen, daß wir dem Könige unsern jungen Vetter zu— 
stellen sollen, zu vermuthen, daß es allein darum geschehen sei, um 
denselben von uns zu bringen, in gottlosem Wesen aufzuerziehen, ihn 
wider uns zu hetzen und uns im Schein des kaiserlichen, zu Worms 
ausgegangenen Edicts um des Evangeliums willen unsern Landestheil 
zu nehmen und unserem Vetter zu geben.“ Dem allen meinte Georg
	        
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