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Volume Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg der Culmbacher, bis zu seinem Auftritt als Gegner des Kaisers

Full text: Berliner Kalender (Public Domain) Issue1854 (Public Domain)

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Zustand seiner Herrschaft meldete er seinem Bruder, dem Herzog Albrecht, 
„welch ein armer, verlassener Mann er sei, der nirgends Hülfe und 
Trost finde.“ Er ließ es jedoch nicht bei bloßen Klagen bewenden. 
Das ganze Jahr 1529 ging unter Berathungen und Bemühungen hin, 
eine befsere Finanzverwaltung einzuführen und das Land von seiner 
Schuldenlast nach und nach zu befreien. Er wollte der Erste sein, der 
die Hand zu Opfern bot, indem er sich nicht nur mit einer besseren 
Einrichtung der Hofordnung beschäftigte, sondern auch erklärte: „er 
wolle sich selbst aufs allerengste einschränken und sich mehr abbrechen, 
als sich wohl gebühre.“ Da sich aus einem ihm eingereichten Jahres⸗ 
überschlag der Einnahmen und Ausgaben ergab, daß ihm von sämmt—⸗ 
lichen Einkünften des Landes nur noch etwa 10,000 Gulden übrig blieben 
zur Unterhaltung seines Hofes und zur Bestreitung aller fürstlichen Be⸗ 
dürfnisse, so trug er seinen Geheimen Räthen auf, ihm einen Plan zu 
entwerfen, ob und wie mit dieser Summe die nothwendigen Ausgaben 
bestritten werden könnten. Statt aber daß er gehofft, die Räthe würden 
auch in der Zahl und den Gehalten der Beamten eine Verminderung 
der Ausgaben in Vorschlag bringen und, wie er sich ausdrückte, „auch 
andere mit angreifen,“ hatten sie alle Beschränkungen nur auf ihn und 
feine Haus- und Hofbedürfnisse, auf Verminderung seiner Dienerschaft 
und Pferde, auf Einziehung des Dienstpersonals seines Vaters, seiner 
Gemahlin und seiner übrigen Familie, auf Sparsamkeit in ihrer Klei— 
dung, ihrer Mahlzeiten u. s. w, gestellt. Man hatte nicht einmal darauf 
Rücksicht genommen, daß dem Markgrafen auch eine gewisse Summe 
zu nothwendigen Reisen, Hochzeiten, fürstlichen Ehrengeschenken u. dgl. 
zur Disposition stehen müsse. Er verwarf daher den Plan und trug 
den Räthen auf, ihm andere Mittel und Wege vorzuschlagen, doch mit 
der Weisung, „nicht ihm die Sachen in den Bußen zu stoßen, da er ja 
gar nicht im Lande gewesen und an dem Unrath nicht Schuld sei.“ 
Eine neue Eingabe der Raͤthe indeß änderte nichts Wesentliches in der 
ganzen Sachlage, denn sie erklärten: Es sei nun einmal bisher nicht
	        
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