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Geltungsbereich und Bauklassenverteilung
der Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin
vom 28, Mai 10907,
Vergleiche hierzu die Vorschriften der SS 47, 48 und 49.
(Seite 19—20)7
[. Kreis Celtow,
Adlershof, Gemeinde,
Geschlossene Bauweise.
Alt-Glienicke, Gemeinde.
Geschlossene Bauweise mit Ausnahme
des (Gebietes, welches im Nordosten
durch den Gestellweg zwischen den ehe-
maligen Jagen 83/85 der Forst Grünau
—Dahme sowie durch die südöstliche
Seite der Rosestrasse und. deren Ver-
jängerung bis zum Plumpengraben, im
Südwesten ” durch eine gerade Verbin-
dungslinie vom Endpunkte der Rose-
strasse bis zur Kreuzung der Chaussee
(Grünau--Behnsdorf mit den Wegen nacı
Schulzendori und Waltersdorf, ierner
durch den Weg nach Schulzendorf, in:
übrigen durch die Grenze gegen die Forst
Grünau—Dahme und die (Giörlitzer Eisen-
bahn begrenzt wird. in diesem (jebiet 1in-
Jen die Vorschriften der Bauklasse C
oder der Bauklasse D nach Wahl des
Bauenden Anwendung.
Babelsberg, Cutsbezirk.
Bauklasse E.
Blankenfelde, Gemeinde und Gutsbezirk.
Bauklasse C.
Bohnsdorf, Gemeinde,
Bauklasse C.
Britz, Gemeinde.
Geschlossene Bauweise,
Buckow, Gemeinde.
i. Bauklasse B:
an den Chausseen Britz-—(jross-Zie-
then und Murienfelde—Rudow bis zu
einen: senkrecht zu den Strassen-
Nuchtlinien gemessenen Abstande von
40 m.
Bauklasse C:
ım übrigen Gemeindegebiet.
Cöpenick, Stadt, mit Ausnahme der von
der Dahme, der Spree, dem Kietzer Gra-
ben und dem Schlossgraben umflossenen
Altstadt.
(jeschlossene Bauweise mit Ausnahme
der Jagen 1 bis 29 einschliesslich, 33
und 37 der Stadtiforst, in welchen die
Bauklasse D Anwendung findet.
Dahlem, Gutsbezirk.
1. Geschlossene Bauweise: .
in der zwischen der Spree und der
Verbindungsbahn Charlottenburg-Ruh-
leben Hegenden, von der Lehrter und
Hamburger Eisenbahn durchschnitte-
nen Exklave.
2. Bauklasse C:.
a) in dem von der Strasse 40, dem
Platze E der Werderstrasse und der
Grenze gegen (Gross-Lichterielde und
Zehlendorf umschlossenen Gebiet;
in dem von der Heiligendammer-
strasse (Strasse 49) und der Grenze
gegen Wimersdorf und Schmargen-
dorf umschlossenen Gebiet;
an der Königin-Luisestrasse, der
Hundekehlestrasse, der Warnemün-
Jerstrasse, der, Heiligendammerstr.,
der Freiburgerstrasse (strasse 49),
und der Strasse 40 von der Königin-
Luisestrasse bis zum Platze E.
Bauklasse E: ;
ım übrigen nicht unter Ziffer 1.und 2
bezeichneten ijebiet ues Gutsbezirks.
Die An’age störender Betriebe ($ 48) ist
im ganzen Gutsbezirk verboten.
Dahlewitz, (jemeinde und Gutsbezirk.
Bauklasse C. BL
Diedersdorf, Gemeinde und Gutsbezirk,
Bauklasse C.
Drewitz, Gemeinde.
Bauklasse C. Die Anlage störender Be-
triehe (S& 48) ist im ganzen Gemeinde-
gebiet mit Ausnahme des nordwestlich
der Berlin—Wetzlarer Eisenbahn liegen-
den Gemeindeteils verboten.
Düppel, (iutshezirk.
Bauklasse E.
Eichwalde, (Gemeinde.
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