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Full text: Straube's Uebersichtskarte des Geltungsbereiches und der Bauklassen-Verteilung der Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 28. Mai 1907 / Straube, Julius (Public Domain)

2. Für die Bauweise und Zuweisung 
mr Bauklasse sind die Verschriiten der- 
enigen Baukiasse massgebend, weiche für 
len an der Strasse liegenden Grundstücks- 
eil gelten. 
3. Liegt ein Grundstück an mehr als 
;iner Strasse, so ist für die Bauweise und 
Zuweisung zur Bauklasse die Bauklasse 
ler Strasse, an welcher gebaut werde” 
Gil, massgebend. 
4. Für die Bauweise der Eckgrur 
;tüicke gilt folgendes: 
ı) Die Vorschriften der Bauklasse I 
len vor denen der Baukiasse I! 
vendung 
5) 
Die Vorschriiten der geschlossenen 
3Zauweise finden von denen der offe- 
jen Bauweise mit der Massgabe An- 
vendung, dass an der Strasse mit 
»fiener Bauweise der Bauwich zu hal- 
en ist. Der Bauwich ist auch in dem 
°alle einzuhalten, dass das Gebiet der 
‚eschlossenen Bauweise für die eine 
r2ee£ nach dem Abstande von der 
” “inie bemessen ist. 
Strassenseiten in ver- 
"c°con der offenen 
Vorechriften 
re 
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