2. Für die Bauweise und Zuweisung
mr Bauklasse sind die Verschriiten der-
enigen Baukiasse massgebend, weiche für
len an der Strasse liegenden Grundstücks-
eil gelten.
3. Liegt ein Grundstück an mehr als
;iner Strasse, so ist für die Bauweise und
Zuweisung zur Bauklasse die Bauklasse
ler Strasse, an welcher gebaut werde”
Gil, massgebend.
4. Für die Bauweise der Eckgrur
;tüicke gilt folgendes:
ı) Die Vorschriften der Bauklasse I
len vor denen der Baukiasse I!
vendung
5)
Die Vorschriiten der geschlossenen
3Zauweise finden von denen der offe-
jen Bauweise mit der Massgabe An-
vendung, dass an der Strasse mit
»fiener Bauweise der Bauwich zu hal-
en ist. Der Bauwich ist auch in dem
°alle einzuhalten, dass das Gebiet der
‚eschlossenen Bauweise für die eine
r2ee£ nach dem Abstande von der
” “inie bemessen ist.
Strassenseiten in ver-
"c°con der offenen
Vorechriften
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