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Kapitel VI. Die Fürsorge für die Angehörigen der Detinierten

Full text: Die Geschichte des Berliner Vereins zur Besserung der Strafgefangenen 1827-1900 / Rosenfeld, Ernst Heinrich (Public Domain)

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gepfändeter Stube wiederzufinden und ihn vor 
der Verzweiflung und dem Rückfall sichert, 
andererseits die heranwachsende Generation aus 
der sie gefährdenden Umgebung und Not rettet 
und sie davor bewahrt, das Recht zu brechen. 
Ein äusserer Umstand setzte den Verein in die 
Lage, sich mehr, als es bis dahin geschah, der Familien 
Gefangener annehmen zu können: Auf die Anregung 
des Verlagsbuchhändlers Müller, von der Firma Mayer 
& Müller, gaben vor einigen Jahren die Geschworenen 
des Landgerichts I Berlin Geldspenden für den Verein. 
Der damalige Landgerichtsdirektor, heute Wirkl. Admi- 
ralitätsrat Herr Dr. Felisch veranlasste nun, dass in 
das Beratungszimmer der Geschworenen des Land- 
gerichts I und II regelmässig ein Schreiben gelegt 
wurde, in dem die Bitte ausgesprochen wurde, einen 
Geldbeitrag zu Gunsten des Vereins zu zeichnen. So 
liefen im Laufe eines Jahres mehrere hundert Mark ein. 
Die so vereinnahmten Gelder wurden auf Vorschlag des 
Dr. Felisch zu einer 
Geschworenenstiftung 
vereinigt, welche folgende Satzung hat: 
S 1. 
Der Verein zur Besserung der Strafgefangenen in Berlin errichtet 
anter dem Namen „Geschworenenstiftung“ eine zu seinem Vereinsvermögen 
gehörende Stiftung, welche ausschliesslich dazu bestimmt ist, solche bedürf- 
tige Familienangehörige von Gefangenen zu unterstützen, denen gesetz- 
liche Alimentationsansprüche gegen diese zustehen, 
& 2. 
Zu der Geschworenenstiftung fliessen alle von Geschworenen dem 
Verein zugewendeten Beträge, sowie diejenigen Summen, welche ausdrück- 
lich dazu vom Geber bestimmt sind. 
& 3. 
Sämtliche Zinsen des Kapitalvermögens der Geschworenenstiftung und 
die Hälfte aller zu dieser neu eingehenden Beiträge können zu solchen 
Unterstützungen, für welche die Stiftung bestimmt ist, verwendet werden.
	        
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