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gepfändeter Stube wiederzufinden und ihn vor
der Verzweiflung und dem Rückfall sichert,
andererseits die heranwachsende Generation aus
der sie gefährdenden Umgebung und Not rettet
und sie davor bewahrt, das Recht zu brechen.
Ein äusserer Umstand setzte den Verein in die
Lage, sich mehr, als es bis dahin geschah, der Familien
Gefangener annehmen zu können: Auf die Anregung
des Verlagsbuchhändlers Müller, von der Firma Mayer
& Müller, gaben vor einigen Jahren die Geschworenen
des Landgerichts I Berlin Geldspenden für den Verein.
Der damalige Landgerichtsdirektor, heute Wirkl. Admi-
ralitätsrat Herr Dr. Felisch veranlasste nun, dass in
das Beratungszimmer der Geschworenen des Land-
gerichts I und II regelmässig ein Schreiben gelegt
wurde, in dem die Bitte ausgesprochen wurde, einen
Geldbeitrag zu Gunsten des Vereins zu zeichnen. So
liefen im Laufe eines Jahres mehrere hundert Mark ein.
Die so vereinnahmten Gelder wurden auf Vorschlag des
Dr. Felisch zu einer
Geschworenenstiftung
vereinigt, welche folgende Satzung hat:
S 1.
Der Verein zur Besserung der Strafgefangenen in Berlin errichtet
anter dem Namen „Geschworenenstiftung“ eine zu seinem Vereinsvermögen
gehörende Stiftung, welche ausschliesslich dazu bestimmt ist, solche bedürf-
tige Familienangehörige von Gefangenen zu unterstützen, denen gesetz-
liche Alimentationsansprüche gegen diese zustehen,
& 2.
Zu der Geschworenenstiftung fliessen alle von Geschworenen dem
Verein zugewendeten Beträge, sowie diejenigen Summen, welche ausdrück-
lich dazu vom Geber bestimmt sind.
& 3.
Sämtliche Zinsen des Kapitalvermögens der Geschworenenstiftung und
die Hälfte aller zu dieser neu eingehenden Beiträge können zu solchen
Unterstützungen, für welche die Stiftung bestimmt ist, verwendet werden.