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Kapitel VI. Die Fürsorge für die Angehörigen der Detinierten

Full text: Die Geschichte des Berliner Vereins zur Besserung der Strafgefangenen 1827-1900 / Rosenfeld, Ernst Heinrich (Public Domain)

Kapitel VI. 
Die Fürsorge für die Angehörigen 
der Detinierten. 
Bereits der im Jahre 1846 erschienene Jahresbericht 
des Vereins teilte mit, dass mehrfach die Frage erörtert 
worden sei, ob der Verein nicht auch die Sorge für die 
Zurückgelassenen der in den Strafanstalten büssenden 
Verbrecher übernehmen solle. Man glaubte aber da- 
mals und auch fernerhin, dieselbe nicht in das Pro- 
gramm des Vereins aufnehmen zu sollen, weil „abgesehen 
davon, dass eine solche Fürsorge lediglich in das Gebiet 
der Armenpflege gehöre, den Leichtsinnigen noch allein 
die Rücksicht auf Frau und Kind von dem Verüben 
eines neuen Vergehens abhalte, diese Rücksicht daher 
von ihm nicht entfernt werden dürfe“ 
Immerhin wurde in einzelnen dringenden Fällen 
auch den Familien der Detinierten Hilfe gewährt. 
Heute ist man anderer Meinung: Längst hat man 
eingesehen, dass, um das Uebel der Zunahme der 
Verbrechen an der Wurzel auszurotten, man bei 
der Fürsorge für die Jugend, für die Kinder, 
den Hebel ansetzen muss und dass ein Verein, 
der die Strafgefangenen bessern will, um der 
Kriminalität entgegenzuarbeiten, dieses Ziel nur 
erreichen kann, wenn er auch die Fürsorge für 
die Familie der Gefangenen in sein Programm 
aufnimmt und so einerseits dem Rückfall vor- 
beugt, indem er den Entlassenen davor bewahrt, 
die Seinen gänzlich verarmt, krank, in aus-
	        
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