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Geschäfts-Ordnung

Full text: Jahresbericht des Freisinnigen Bezirksvereins der Schönhauser und Prenzlauer Vorstadt (Stadtbezirke 217 - 226 und 237 -250) für das Jahr 1905 (Public Domain)

— 24. — 
Geschäfts-Oronung. 
81. 
Der Vorsitzende oder sein Vertreter eröffnet 
und schließt die Versammlungen; er leitet die 
Verhandlung. 
82. 
Nach Eröffnung jeder Versammlung erfolgt 
die Verlesung des Protokolls der vorigen Ver— 
sammlung durch den Schriftführer und gilt 
dasselbe, wenn auf Befragen des Vorsitzenden 
keine Einwendungen erhoben werden, für ange— 
nommen. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden 
und dem Schriftführer unterzeichnet. 
83. 
Die Tagesordnung für jede Versammlung 
wird vom Vorstaude festgestellt und den Mit— 
gliedern in der Einladung mitgeteilt. 
84. 
Der Vorsitzende erteilt einem jeden Redner 
nach Reihe der Meldungen das Wort. Ohue
	        
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