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Geschäfts-Oronung.
81.
Der Vorsitzende oder sein Vertreter eröffnet
und schließt die Versammlungen; er leitet die
Verhandlung.
82.
Nach Eröffnung jeder Versammlung erfolgt
die Verlesung des Protokolls der vorigen Ver—
sammlung durch den Schriftführer und gilt
dasselbe, wenn auf Befragen des Vorsitzenden
keine Einwendungen erhoben werden, für ange—
nommen. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden
und dem Schriftführer unterzeichnet.
83.
Die Tagesordnung für jede Versammlung
wird vom Vorstaude festgestellt und den Mit—
gliedern in der Einladung mitgeteilt.
84.
Der Vorsitzende erteilt einem jeden Redner
nach Reihe der Meldungen das Wort. Ohue