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Ersatzwahl für ausscheidende Mitglieder findet
in der nächsten Versammlung statt. Ausschei—
dende Mitglieder sind wieder wählbar.
8 5.
Der vom Verein ins Leben gerufene Ver—
trauensmannskörper hat die Aufgabe, den Vor—
stand in der Förderung der Vereinszwecke und
Ziele allseitig zu unterstützen. Der Organi—
sationsplan für diesen Vertrauensmannskörper
bildet einen Anhang zum Statut.
86.
Der Verein versammelt sich in der Regel
monatlich einmal auf Einladung des Vorstandes.
Außerordentliche Versammlungen ist der Vorstand
zu berufen berechtigt; er ist dazu binnen 14 Ta—
gen verpflichtet, sobald 40 Mitglieder unter
Angabe des Zweckes einen desfallsigen Antrag
stellen.
Gültige Beschlüsse können nur von der
Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt
werden. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag
als abgelehnt.