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Statut des freisinnigen Bezirks-Vereins der Schönhauser u. Prenzlauer Vorstadt gegründet am 19. März 1869

Full text: Jahresbericht des Freisinnigen Bezirksvereins der Schönhauser und Prenzlauer Vorstadt (Stadtbezirke 217 - 226 und 237 -250) für das Jahr 1905 (Public Domain)

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Ersatzwahl für ausscheidende Mitglieder findet 
in der nächsten Versammlung statt. Ausschei— 
dende Mitglieder sind wieder wählbar. 
8 5. 
Der vom Verein ins Leben gerufene Ver— 
trauensmannskörper hat die Aufgabe, den Vor— 
stand in der Förderung der Vereinszwecke und 
Ziele allseitig zu unterstützen. Der Organi— 
sationsplan für diesen Vertrauensmannskörper 
bildet einen Anhang zum Statut. 
86. 
Der Verein versammelt sich in der Regel 
monatlich einmal auf Einladung des Vorstandes. 
Außerordentliche Versammlungen ist der Vorstand 
zu berufen berechtigt; er ist dazu binnen 14 Ta— 
gen verpflichtet, sobald 40 Mitglieder unter 
Angabe des Zweckes einen desfallsigen Antrag 
stellen. 
Gültige Beschlüsse können nur von der 
Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt 
werden. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag 
als abgelehnt.
	        
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