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das Tempo, in welchem der Bangk ausgeführt wird.
In gleichem Tempo schlägt jeder Sasse fünfmal die
hände zusammen, fünfmal mit beiden Händen zugleich auf
den Tisch, stößt fünfmal mit beiden Füßen auf den Boden
und ruft fünfmal „Hal“; dam schlägt er einmal die Hände
zusammen, einmal mit den Händen auf den TCisch, stößt
einmal mit den Füßen auf den Boden und ruft einmal
„Ha!“
Wesentlich hierbei ist, daß alle Sassen in gleichem
Takte bleiben und keiner derselben vor- oder nachschlägt,
vor⸗ oder nachruft.
Die Erhöhung der Auszeichnung geschieht durch den
zwei⸗ oder dreifachen Bangk. Nach jedem einzelnen Bangk
hat der fung. Oberschlaraffe oder der Ceremonienmeister
das Tempo zum nächstfolgenden zu geben, so daß er bei—
spielsweise bei einem dreifachen Bangk dreimal Tempo an—
zugeben hat.
30. Der Ehrenrilt.
Will der fung. Oberschlaraffe das Verdienst eines
Ritters, Reyches oder eines Ritters eines solchen noch höher
auszeichnen, so ordnet er den Ehrenritt an. Ist der Auszu—
zeichnende in der Burg, so führt ihn der Ceremonienmeister
auf die unterste Thronstufe. Gilt die Auszeichnung einem
auswärtigen Reyche oder einem Ritter eines solchen, so
nehmen die dem betreffenden auswärtigen Reyche ange—
hörenden Ehrenritter oder ein gewählter Stellvertreter die
Auszeichnung in Empfang, welche indessen auch vor dem
Wappen des auszuzeichnenden Reyches oder dem Bilde des
auszuzeichnenden Ritters vollzogen werden kann.
Zunächst bestimmt der fung. Oberschlaraffe, ob der
Ehrenritt mit vollem Humpen oder mit gezücktem Schwerte