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Volltext : Verwaltungsbericht des Königlichen Polizei-Präsidiums von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1881/1890 (Public Domain)

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Roßschlächterei.

Die  Roßschlächterei.

Die  erste  Roßschlächterei  wurde  in  Berlin  im  Jahre  1847  mit  besonderer
Rücksicht  auf  die  in  jenem  Jahre  herrschende  allgemeine  Theuerung  aus  Veraulasstiug
des  Vereins  gegen  Thierquälerei  errichtet.
Im  Jahre  1872  betrug,  die  Zahl  der  Roßschlächter  in  Berlin  17,  im  Jahre
1881  36.  Die  Zahl  der  geschlachteten  Pferde  wuchs  seit  1872  in  folgender  Weise:
1872  3  141  Pferde,  1884  5  675  Pferde,

1875  3  776
1877  4  739
1880  5  728
1881  6  604
1882  6  272
1883  6  154

1885  5  894
1886  5  723
1887  5  999
1888  7  051
1889  7  969
1890  8  398

In  den  letzten  Jahren  mußten  erheblich  mehr  Pferde  als  früher  vom  Schlachten
zurückgewiesen  werden;  seit  1881  bis  1885  sind  830  Pferde  weniger  vorgeführt,
34  Pferde  mehr  als  früher  abgewiesen,  also  864  weniger  in  den  Verkehr
gebracht  worden.
Unter  Roßschlächtern  werden  seit  Erlaß  der  Polizei-Verordnung  vom  24.  März
1854  nur  die  Verarbeiter  und  Verkäufer  von  Roßfleisch  verstanden,  da  das  Todten
und  Zerlegeil  der  Pferde  nlir  in  der  Central-Roßschlächterci  stattfinden  darf.
Die  Verkaufsstätten  für  Roßfleisch  und  dessen  Zubereitung  müssen  mit  der
dcutlichcil  Bezeichilung  „Roßfleisch-Verkauf"  versehen  fein  und  bei  der  Revier-Polizei
angemeldet  lverdcu.
In  der  Central-Roßschlächterei,  in  welcher  kein  Fleischverkauf  stattfinden  darf,
befinden  sich  drei  Schlachtkaimnern  von  je  56  qm  Bodenfläche,  ein  Asservationsraum
für  die  bei  der  zweiten,  innerlichen  Untersuchung  ungeeignet  befundenen  ganzen
Pferde  uild  einzelnen  Theile,  ein  Aufbewahrungsraum  für  Felle  und  einer  für  Hufe,
ein  Stall  zur  Aufnahme  der  zu  untersuchenden  Pferde,  ein  Stall  zur  Absperrluig
seuchenverdächtiger  Pferde,  citt  Raum  zur  Aufstellung  des  Blutes,  behufs  Gewinnung
des  Blutserums  zum  Zwecke  der  Albuminbereitung,  ein  Raum  zur  Aufbewahrung
von  Fleisch,  welches  von  Privatleuten  behufs  thierärztlicher  Untersuchung  eingeliefert
wird,  ein  Raum  zuin  Untersuchen  der  Eingeweide  nach  dem  Schlachten,  welcher  mit
den  Schlachtkammern  in  direkter  Verbindung  steht,  ein  Haus  zur  Untersuchung
lebender  Pferde  und  ein  Büreau  für  die  Veterinair-Polizei-Beamten.
Die  Untersuchung  der  Pferde  geschieht  werktäglich  und  ivird  von  einem  Kreisthierarzt ­
  lind  einem  Polizei-Thierarzt  unter  Assistenz  eines  hierzu  besonders  koinmandirten
  Polizei-Wachtmeisters  ausgeführt.
Der  größte  Theil  der  geschlachteten  Pferde  stammt  nicht  aus  Berlin,  sondern
wird  von  Roßschlächtern  oder  deren  Händlern  auf  den  Pferdemürkten  in  den
Provinzen  gekauft  und  oft  über  40  Meilen  weit  nach  Berlin  hergeschafft.
Der  Preis  des  Fleisches  ist  verschieden  uild  beträgt  für  das  halbe  Kilo  voll
Zunge  50  Pfennig
Filet  .  25—30  -
anderem  Fleisch  20—25  -
Gehirn  25—30  -
Leber  25  -
Fleisch  zu  Hundefuttcr  .  .  10  -
Verschiedene  Gründe,  insbesondere  der  schwunghafte  Handel,  welcher  in  ileuerer
Zeit  mit  Wurst  aus  Pferdefleisch  ohne  Deklaration  des  Inhaltes  betrieben
wurde,  veranlaßte  das  Polizei-Präsidium,  die  Polizei-Verordnung  vom  24.  März
1854  im  Jahre  1885  einer  Revision  zu  unterziehen,  welche  zu  mehrfachen  Änderungen ­
  bezw.  Vervollstäildigungcn  der  alten  Bestiinmungeil  führte.
            
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