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"Der rote Hahn"

Full text: Die "neue Richtung" / Goldmann, Paul (Public Domain)

setzung geschrieben. Eine Fortsetzung? Kann man ein Drama über⸗ 
haupt fortsetzen? Ein Drama schließt, weil es zu Ende ist. Wie 
kann man das Beendete weiterführen? Gewiß, es gibt Trilogien, 
Tetralogien sogar. Um das gewaltige Geschichtsbild der Wallen— 
stein-Tragödie aufzurollen, sind drei Dramen nötig gewesen. Vier 
Dramen hat Wagner gebraucht, um die Nibelungensage zu ge— 
stalten, um das ungeheure Trauerspiel von den Göttern zu ent— 
wickeln, die schuldig werden und aus ihrem Himmel stürzen. Die 
Wolffen, die einen Biberpelz stiehlt, wird auch schuldig. Aber zur 
dichterischen Behandlung dieser Schuld ist keine Tetralogie von— 
nöten. Niemand, selbst nicht der glühendste Hauptmann-Enthusiast, 
wird finden, daß die vier Akte des „Biberpelz“ nicht ausreichen. 
Der Stoff genügt kaum, um diese vier Akte zu füllen. Und jetzt 
soll noch eine Fortsetzung sich daran schließen? Was soll fortgesetzt 
werden an einem Drama, in dem die Wolffen einen Biberpelz 
stiehlt und der Amtsvorsteher so dumm ist, daß er es nicht merkt? 
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vorsteher abermals dumm sein? Wo, um des Himmels willen, liegt 
da das Bedürfnis, die Möglichkeit einer Fortsetzung? 
Und wir sahen den „Roten Hahn“. Und es zeigte sich, daß 
die Wolffen nicht noch einen Biberpelz stiehlt. Nein, es wird viel 
origineller. Die Wolffen stiehlt nicht, sondern sie zundet an. Sie 
zündet ihr Haus an, um in den Besitz der Versicherungsprämie 
von 7000 Mark zu gelangen. Sie entwickelt sich sozusagen pfycho— 
logisch vom Diebstahl zur Brandstiftung. Es ist nicht nur eine 
Fortsetzung, es ist ein Aufsteigen von Drama zu Drama. Und 
abermals will der Amtsvorsteher an die Schuld der Wolffen nicht 
zlauben. Die Wolffen aber stirbt im vierten Akt. Das ift wieder 
eine Neuerung. Im vierten Akt des „Biberpelz“ ist sie nicht ge— 
storben. Und es ist nur zu bedauern, daß der Tod der Wolffen 
im vierten Akt des „Roten Hahn“ eine weitere Fortsetzung der 
interessanten Dramenreihe unmöglich macht. Allerdings, der Amts⸗ 
vorsteher ist noch lebendig. Es bleibt also immerhin die Hoffnung, 
daß Gerhart Hauptmann uns eines Tages eine Fortsetzung des 
„Roten Hahn“ schenken wird, ein drittes Lustspiel, in dem wir 
den Amtsvorsteher sterben sehen. 
Der „Rote Hahn“ ist nicht eine Fortsetzung des „Biber— 
pelz“, sondern eine Wiederholung. Die Frau Wolff, die im 
„Biberpelz“ einen Diebstahl begeht, verübt, wie gesagt, im „Roten 
Hahn“ eine Brandstiftung. Und nun spielt sich im zweiten Drama 
genau dasselbe ab wie im ersten: Der Amtsvorsteher sieht die 
Schuld der Frau Wolff nicht, obwohl sie klar zutage liegt. Wieder 
gibt es eine Scene in der Amtsstube, wie im „Viberpelz“. Wieder 
glaubt der Amtsvorsteher den Belastungszeugen nicht, weil sie 
Demokraten sind. Wieder hält er, allen in die Augen springenden 
Indizien zum Trotz, die Frau Wolff (die jetzt, nachdem sie einen 
zweiten Mann genommen hat, Frau dielitz heißt) für eine ehr—
	        
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