Ausgegeben am 4. 7. 1961
IV/1961 '
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Nr. 54—57
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Dienstblatt desi>einars von Berlin
Teil IV ; Arbeit und Sozialwesen, Jugend und Sport
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Inhalt:
Nr.54 Führhunde und sonstige Hilfsmittel für Zivilblinde .................- HE
Nr.55 Arbeitsfürsorge für sozialunterstützte Erwerbslose; Übernahme der Grundförderung .........4..
Nr.56 Pflegegeldfestsetzung für das Bathildisheim in Arolsen ............0.0..00 00000700 Be
Nr.57 Pflegegelderhöhung für die Heilerziehungs- und Pflegeanstalt Eben-Ezer in Lemgo (Lippe) ......
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| IV-54 ] Fernruf: 87 05 91 - (95) 43 57 | 31.5.1961
An die Bezirksämter — Soz —
Führhunde und sonstige Hilfsmittel
für Zivilblinde
(Dbl IV/1960 Nr. 79)
Die Nr. 5 der Dbl-Vfg. IV/1960 Nr. 79 erhält folgende
Fassung:
Nr.5 An alle Zivilblinden, die einen Führhund von den
Bezirksämtern - Soz —- oder dem zuständigen Kranken-
versicherungsträger erhalten haben, ist auf Antrag
für den Führhund ein Futtergeld in Höhe von
45,- DM monatlich zu zahlen, ohne Rücksicht auf die
Höhe des Einkommens des Blinden und der unter-
haltsverpflichteten Angehörigen. Das von den
Krankenversicherungsträgern gezahlte Futtergeld
ist in voller Höhe anzurechnen.
Die tierärztliche Betreuung der Führhunde von hilfs-
bedürftigen nichtversicherten Zivilblinden kann
durch jeden anerkannten Tierarzt vorgenommen
werden. Die hierdurch entstehenden Kosten können
nur bis zur Höhe der Mindestsätze der Gebühren-
ordnung nach Prüfung der Rechnung durch den
Senator für Gesundheitswesen — Landesärztliche
Dienststelle für Körperbehinderte —-, Berlin NW 21.
Invalidenstraße 52, aus HUA A 41 00/560 übernom:.
men werden.
In Nr. 7, Zeile 3, sind die Worte „Abs.4“ zu streichen,
In Vertretung
Wehlitz
Jug IB 1i- 4571
| IV-56 | Fernruf: 710511 — (965) 808 -—
Soz11C1a
Fernruf: 87 05 91 — (95) 53 66 —
| 16. 6. 1961- ]
An die Bezirksämter — Jug und Sport sowie Soz —
Pflegegeldfestsetzung
für das Bathildisheim in Arolsen
Mit Erlaß vom 12. April 1961 — Aktz.: III 405-5—-3-Arols. —
hat der Verwaltungsausschuß des Landeswohlfahrtsver-
bandes Hessen bekanntgegeben, daß den Abrechnungen
mit dem vorstehend genannten Heim die folgenden täg-
.ichen Pflegegeldsätze für die auf Kosten der öffentlichen
Fürsorge untergebrachten Hilfsbedürftigen rückwirkend
vom 1. April 1961 an zugrunde zu legen sind:
9,20 DM für Körperbehinderte der Kinderstation
9,40 DM für körperbehinderte Lehrlinge
9,40 DM für sonstige pflegebedürftige Körperbehinderte
Dbl IV/1960 Nr. 47 ist hiermit gegenstandslos geworden.
Im Auftrage
Zimmermann
Dam Jug IB 1i-4571
IV-57_ | Fernruf: 710511 — (965) 808 -
SozHC1a
Fernruf: 87 05 91 — (95) 53 66
An die Bezirksämter — Jug und Sport sowie Soz -—
Pflegegelderhöhung
für die Heilerziehungs- und Pflegeanstalt
Eben-Ezer in Lemgo (Lippe)
Mit Erlaß vom 19.Mai 1961 — Aktz.: PK/3-62-00 —
hat der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben, daß den
Abrechnungen mit der vorstehend genannten Anstalt ein
täglicher Pflegegeldsatz von 6,75 DM für die auf öffentliche
Kosten untergebrachten hilfsbedürftigen Minderjährigen
und Erwachsenen rückwirkend vom 1. Januar 1961 an zu-
grunde zu legen ist. Daneben ist, wie bisher, eine Taschen-
geld- und Nebenkostenpauschale von je 0,10 DM sowie ein
Zuschlag von 0,25 DM täglich zu zahlen.
Dbl IV/1960 Nr. 21 ist hiermit gegenstandslos geworden.
Im Auftrage
Zimmermann
Soz II A 1 - 4526
Fernruf: 87 0591 - (95) 43 01
Jug II A
Fernruf: 710511 - (965) 884
An die Bezirksämter — Soz sowie Jug u. Sport
Arbeitsfürsorge für sozialunterstützte Erwerbslose
Übernahme. der Grundförderung
Auf Grund des 8 6 Abs.2 Buchst. a) des Allgemeinen Zu-
ständigkeitsgesetzes vom 2. Oktober 1958 (GVBl S. 947) in
Verbindung mit 8 1 Nrn.1 und 2 der Verordnung über den
Erlaß von Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des
Sozialwesens vom 19. Juni 1959 (GVBl S. 742) wird im Ein-
vernehmen mit den Senatoren für Finanzen sowie für
Jugend und Sport bestimmt:
Die Grundförderung für Notstandsbeschäftigte, die bis zur
Vermittlung in das Notstandsprogramm laufend aus öffent-
lichen Fürsorgemitteln unterstützt worden sind, ist von
6,— DM auf 7,50 DM je geleistetes Tagewerk erhöht worden.
Die Dienstblattverfügung 1V/1959 Nr. 3 wird aufgehoben.
Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 1. April 1961 in
Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. März 1966 außer Kraft.
Im Auftrage
Clauß
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Amtliche Mitteilung
Inn - Org. Ref. 2 - 0630/1
Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61
Betr.: Ungültigkeitserklärung eines PrV-Ausweises
Der für Ruth de Treja, geb. Pagel, geboren am 26. Februar
1908, wohnhaft in Berlin W 35, Potsdamer Straße 138, ausgestellte
PrV-Ausweis Nr. 7741 vom 26. Oktober 1954 wird hiermit für un-
gültig erklärt.
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - Org. Ref.2 -, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 870591 - (95) 44 61 -
Reservelager: Senatsverw. f. Arbeit u. Sozialwesen - Soz -, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 1. Fernruf: 87 0591 - (95) 53 49
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin. Berlin SO 36, Kohlfurter Straße 41-43