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Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

Ausgegeben am 4. 7. 1961 
IV/1961 ' 
Seite 63 | 
Nr. 54—57 
® 
Dienstblatt desi>einars von Berlin 
Teil IV ; Arbeit und Sozialwesen, Jugend und Sport 
EEE 
Inhalt: 
Nr.54 Führhunde und sonstige Hilfsmittel für Zivilblinde .................- HE 
Nr.55 Arbeitsfürsorge für sozialunterstützte Erwerbslose; Übernahme der Grundförderung .........4.. 
Nr.56 Pflegegeldfestsetzung für das Bathildisheim in Arolsen ............0.0..00 00000700 Be 
Nr.57 Pflegegelderhöhung für die Heilerziehungs- und Pflegeanstalt Eben-Ezer in Lemgo (Lippe) ...... 
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WE E Soz III € 5 - 4601/2 7 
| IV-54 ] Fernruf: 87 05 91 - (95) 43 57 | 31.5.1961 
An die Bezirksämter — Soz — 
Führhunde und sonstige Hilfsmittel 
für Zivilblinde 
(Dbl IV/1960 Nr. 79) 
Die Nr. 5 der Dbl-Vfg. IV/1960 Nr. 79 erhält folgende 
Fassung: 
Nr.5 An alle Zivilblinden, die einen Führhund von den 
Bezirksämtern - Soz —- oder dem zuständigen Kranken- 
versicherungsträger erhalten haben, ist auf Antrag 
für den Führhund ein Futtergeld in Höhe von 
45,- DM monatlich zu zahlen, ohne Rücksicht auf die 
Höhe des Einkommens des Blinden und der unter- 
haltsverpflichteten Angehörigen. Das von den 
Krankenversicherungsträgern gezahlte Futtergeld 
ist in voller Höhe anzurechnen. 
Die tierärztliche Betreuung der Führhunde von hilfs- 
bedürftigen nichtversicherten Zivilblinden kann 
durch jeden anerkannten Tierarzt vorgenommen 
werden. Die hierdurch entstehenden Kosten können 
nur bis zur Höhe der Mindestsätze der Gebühren- 
ordnung nach Prüfung der Rechnung durch den 
Senator für Gesundheitswesen — Landesärztliche 
Dienststelle für Körperbehinderte —-, Berlin NW 21. 
Invalidenstraße 52, aus HUA A 41 00/560 übernom:. 
men werden. 
In Nr. 7, Zeile 3, sind die Worte „Abs.4“ zu streichen, 
In Vertretung 
Wehlitz 
Jug IB 1i- 4571 
| IV-56 | Fernruf: 710511 — (965) 808 -— 
Soz11C1a 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 53 66 — 
| 16. 6. 1961- ] 
An die Bezirksämter — Jug und Sport sowie Soz — 
Pflegegeldfestsetzung 
für das Bathildisheim in Arolsen 
Mit Erlaß vom 12. April 1961 — Aktz.: III 405-5—-3-Arols. — 
hat der Verwaltungsausschuß des Landeswohlfahrtsver- 
bandes Hessen bekanntgegeben, daß den Abrechnungen 
mit dem vorstehend genannten Heim die folgenden täg- 
.ichen Pflegegeldsätze für die auf Kosten der öffentlichen 
Fürsorge untergebrachten Hilfsbedürftigen rückwirkend 
vom 1. April 1961 an zugrunde zu legen sind: 
9,20 DM für Körperbehinderte der Kinderstation 
9,40 DM für körperbehinderte Lehrlinge 
9,40 DM für sonstige pflegebedürftige Körperbehinderte 
Dbl IV/1960 Nr. 47 ist hiermit gegenstandslos geworden. 
Im Auftrage 
Zimmermann 
Dam Jug IB 1i-4571 
IV-57_ | Fernruf: 710511 — (965) 808 - 
SozHC1a 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 53 66 
An die Bezirksämter — Jug und Sport sowie Soz -— 
Pflegegelderhöhung 
für die Heilerziehungs- und Pflegeanstalt 
Eben-Ezer in Lemgo (Lippe) 
Mit Erlaß vom 19.Mai 1961 — Aktz.: PK/3-62-00 — 
hat der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben, daß den 
Abrechnungen mit der vorstehend genannten Anstalt ein 
täglicher Pflegegeldsatz von 6,75 DM für die auf öffentliche 
Kosten untergebrachten hilfsbedürftigen Minderjährigen 
und Erwachsenen rückwirkend vom 1. Januar 1961 an zu- 
grunde zu legen ist. Daneben ist, wie bisher, eine Taschen- 
geld- und Nebenkostenpauschale von je 0,10 DM sowie ein 
Zuschlag von 0,25 DM täglich zu zahlen. 
Dbl IV/1960 Nr. 21 ist hiermit gegenstandslos geworden. 
Im Auftrage 
Zimmermann 
Soz II A 1 - 4526 
Fernruf: 87 0591 - (95) 43 01 
Jug II A 
Fernruf: 710511 - (965) 884 
An die Bezirksämter — Soz sowie Jug u. Sport 
Arbeitsfürsorge für sozialunterstützte Erwerbslose 
Übernahme. der Grundförderung 
Auf Grund des 8 6 Abs.2 Buchst. a) des Allgemeinen Zu- 
ständigkeitsgesetzes vom 2. Oktober 1958 (GVBl S. 947) in 
Verbindung mit 8 1 Nrn.1 und 2 der Verordnung über den 
Erlaß von Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des 
Sozialwesens vom 19. Juni 1959 (GVBl S. 742) wird im Ein- 
vernehmen mit den Senatoren für Finanzen sowie für 
Jugend und Sport bestimmt: 
Die Grundförderung für Notstandsbeschäftigte, die bis zur 
Vermittlung in das Notstandsprogramm laufend aus öffent- 
lichen  Fürsorgemitteln unterstützt worden sind, ist von 
6,— DM auf 7,50 DM je geleistetes Tagewerk erhöht worden. 
Die Dienstblattverfügung 1V/1959 Nr. 3 wird aufgehoben. 
Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 1. April 1961 in 
Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. März 1966 außer Kraft. 
Im Auftrage 
Clauß 
® ° ° 
Amtliche Mitteilung 
Inn - Org. Ref. 2 - 0630/1 
Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61 
Betr.: Ungültigkeitserklärung eines PrV-Ausweises 
Der für Ruth de Treja, geb. Pagel, geboren am 26. Februar 
1908, wohnhaft in Berlin W 35, Potsdamer Straße 138, ausgestellte 
PrV-Ausweis Nr. 7741 vom 26. Oktober 1954 wird hiermit für un- 
gültig erklärt. 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - Org. Ref.2 -, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 870591 - (95) 44 61 - 
Reservelager: Senatsverw. f. Arbeit u. Sozialwesen - Soz -, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 1. Fernruf: 87 0591 - (95) 53 49 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin. Berlin SO 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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