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Sechstes Capitel. Anekdote, Epigramm, Berichterstattung

Full text: Heinrich von Kleist's Berliner Kämpfe / Steig, Reinhold (Public Domain)

SDer verlegene Magistrat. 353 
Lleistisch beim Lesen anmuthet. Man hat sie deshalb, seit 
Köpke, den Werken Heinrich's von Kleist einverleibt. Aber 
dieselbe Anekdote erzählt nun auch Arnim, gut drei Jahre später, 
in seinem Preußischen Correspondenten vom 31. Januar 1814. 
Ich lasse die beiden Fassungen folgen. 
Abendblätter 1810: 
Der verlegene Magistrat. 
Eine Anekdote. 
Erla n H J Stadtsoldat hatte vor nicht gar langer Zeit, ohne 
n niß seines Offiziers, die Stadtwache verlassen. Nach einem ur— 
Ehre Geset steht auf ein Verbrechen dieser Art, das sonst der 
* fereien des Adels wegen, von großer Wichtigkeit war, eigentlich der 
ist Gleichwohl. ohne das Gesetz, mit bestimmten Worten aufzuheben, 
— seit vielen hundert Jahren kein Gebrauch mehr gemacht 
* * dergestalt, daß statt auf die Todesstrafe zu erkennen, derjenige, 
8 dessen schuldig macht, nach einem feststehenden Gebrauch, zu 
— Geldstrafe, die er an die Stadtcasse zu erlegen hat, ver— 
o wird. Der besagte Kerl aber, der keine Lust haben mochte, das 
daß u entrichten, erklärte, zur großen Bestürzung des Magistrats: 
—* 3 weil es ihm einmal zukomme, dem Gesetz gemäß, sterben wolle. 
auͤten agistrat, der ein Mißverständniß vermuthete, schickte einen Depu⸗ 
es den den Kerl ab, und ließ ihm bedeuten, um wieviel vortheilhafter 
— ihn ware, einige Gulden Geld zu erlegen, als arquebufirt zu 
und Doch der Kerl blieb dabei, daß er feines Lebens müde sei— 
er sterben wolle: dergestalt, daß dem Magistrat, der kein Blut 
e wollte, nichts übrig blieb, als dem Schelm die Geldstrafe zu 
une und noch froh war, als er erklärte, daß er, bei so bewandten 
anden am Leben bleiben wolle. 
2. 
Preußischer Correspondent 1814: 
Hamburg hatte in ältester Zeit strenge kriegerische Verhältnisse 
nd Vorfich gegen die Nachbarn zu beobachten, da wurde das ernste 
beset gegeben, daß jeder Burger an dem Leben gestraft werden solle, 
seinen Wachposten verließe. Statt der Lebensftrafe war dann in 
water eit die Strafe von 12 Schillingen eingeführt, doch traf es sich 
vor einigen Jahren, daß ein sehr geiziger Pantoffelmacher auf Wache 
war und nothwendige Arbeit zum Feste zu Hause hatte stehen lassen, 
Steis, 8... Kleist's Berliner Kämpfe. 23
	        
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