Rector und Senat.
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Ich halte drum dafür
h) daß, falls meiner Nr. 4 geäußerten Meinung nicht das Recht
entgegen ist, von der Anzeige gegen Waubke ꝛc. gar keine Notiz
genommen, und auf dem Widerrufe bestanden werde.
daß auch dieses lezte Schreiben des Herrn pp. Gruner dem
Schreiben an die Behörde beigelegt werde; begleitet von Be—
merkungen, die da anschaulich machen, daß auch wir den wahren
Werth und Sinn desselben kiar einsehen.
M) den beigelegten Eutwurf zu einem Schreiben an Herrn G. St. R.
Sack, und zu der Anzeige finde ich, einige kleine Nachlässigkeiten
im Styl abgerechnet, die bei der Durchsicht ohne Zweifel werden
geändert werden, zweckmäßig. — d. 7. Jänner. Fichte.
Diesem ausführlichen Gutachten stimmte Hufeland ohne
Vorbehalt zu. Der juristische Decan, Biener, rieth bis zum
Lingang der Antwort Sack's weder mit Gruner unmittelbar
zu communiciren, noch gegen die benannten Studiosos irgend
etwas zu verfügen. Beschwichtigend setzte Schleiermacher
hinzu, auch seines Erachtens sei die Antwort Sack's erst ab⸗
zuwarten. In der Senatsversammlung vom 9. Januar 1811
gelangte die Angelegenheit zur endgültigen Berathung. Man
kam überein, dem Entwurfe der Beschwerdeschrift an Sack,
im ganzen nach Fichte's Ausführungen, noch einen Zusatz hin⸗
zuzufügen, und diese Schrift wie die Erklärung für Kleist's
Abendblaiter, mit dem Datum des 9. Januar versehen, an
die Gruner vorgesetzte Behörde abzusenden.
Mit der Entscheidung Sack's, die darauf erfolgte, konnte
der Senat zufrieden sein. Gruner wurde unter dem 21. Ja⸗
—J eröffnet, daß die in Anspruch genommene Stelle
des Abendblattes Mißbilligung verdiene und sowohl die
darüber erhobene Beschwerde, als auch die gegen seine
Grunerd) diesfällige Auslassung, vollkommen begründet sei.
Lines Widerrufs von Seiten der Polizeibehörde bedürfe es
n æ sen nicht. Die Widerlegung müsse aber dem Senate der
Universität unbenommen bleiben: „und so wie dazu dessen
Steig, H. v. Kleist's Berliner Kampfe. 21