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Drittes Capitel. Theater

Full text: Heinrich von Kleist's Berliner Kämpfe / Steig, Reinhold (Public Domain)

Die franzölische Oper Cendrillon. 209 
über die Art der Uebertragung wie die der Rollenbesetzung. 
An beides knüpfte der Verfasser des Schreibens seine Aus— 
stellungen. Die Oper solle nämlich deutsch, wie man sage, der 
zum Grunde liegenden, französischen Musik wegen, welche ein 
dreisilbiges Wort erfordere, Ascherlich, Ascherling oder 
Ascherlein u. s. w., nicht Aschenbrödel, genannt werden. 
Dagegen wird vorgeschlagen, lieber der Musik zu Gefallen nach 
österreichischer Mundart das „del“ in „d'l“ zusammenzuziehen 
und Aschenbröd'l oder Aschenbröl zu sagen. Ferner: 
Ascherlich oder Aschenbröd'l werde Madmois. Maas geben, 
Mad. Bethmann, wie es heiße, die Rolle einer der eifersüchtigen 
Schwestern übernehmen. Der Satz, der jetzt folgt, ist der 
entscheidende: „Mlle Maas ist ohne Zweifel durch mehr, als 
die bloße Jugend, zu dieser Rolle berufen; von Mad. Beth— 
mann aber sollte es uns leid thun, wenn sie glauben sollte, 
daß sie, ihres Alters wegen, davon (von der Titelrolle) aus⸗ 
geschlossen wäre.“ In den Kreisen der Abendblätter wünschte 
man also, daß die Frau Bethmann nicht durch die jüngere 
Lraft der Mlle Maas (seit 1805 engagirt) verdrängt werde; 
die Worte „durch mehr als die bloße Jugend“ scheinen sogar 
eine üble Anspielung auf andere als künstlerische Rücksichten 
u enthalten. Das Talent der Frau Bethmann wird nun 
harabkterisirt, nicht als vollkommen, aber doch immer so, daß 
durch Verstand und ungemein zarte Empfindung das Mangel⸗ 
baste und Fehlende mi Laichtigkeit ergänzt werde. Es trifft 
diese Charakterisirung im Ganzen mit derjenigen zusammen, 
die der Künstlerin im Phöbus zu Theil geworden war. 
„Man hat, seit Köpke, dies Schreiben in Kleist's Werke 
eingesetzt. Ich zweifle aber nicht, daß es ihm von außen zu— 
belmimen ist. Der Stil schwankt, auf eine sonderbare Art, 
wwischen unkleistischer und kleistischer Mamer. Wo Kleifrs 
Manier fühlbar hervortritt, nehme ich redactionelle Nacharbeit 
eig, H. v. Keifl's Berline Kamufe 14
	        
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