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großer Frömmigkeit, als zähem Streben nach absoluter Herrschaft,
hatte mit eiserner Hand Adel und Städte in der Mark gebrochen,
auf allen Seiten abgerissene Stücke des Landes wiedergewonnen
und eben erst die Neumark zurückgekauft, er hatte endlich vor kurzem
die erneute Mitbelehnung über Pommern vom Kaiser erlangt,
indem er dessen sämtliche Diener, vom Kanzler bis zum Türsteher,
durch die reichsten Geschenke gewann. (Raumer Cod. diplom. J. 257.)
Er begann nun zunächst diplomatische Verhandlungen mit Pommern
und erlangte jenen Vertrag zu Soldin am Dienstag nach St. Fabian
1466, bei dem Jakob von Polenz und Reimar Lebbin, Bürger⸗
meister zu Schivelbein, zugegen waren. In demselben versprachen
die Herzoge Erich II. und Wartislaw X. von Pommern die Erb⸗
huldigung (Raumer Cod. diplom. J. p. 289). Allein in der
Ausführung traten bald Verzögerungen ein, der Vertrag wurde
vergessen, und namentlich auf der Grenze entstanden bald allerlei
Reibungen (vergl. Raumer Cod. diplom. J. p. 274 89.). An den
Grenzen des Landes Schivelbein lagen noch andere Ursachen zu
gegenseitigen Beleidigungen vor. Des Landvogts Sohn, Christoph
Polenzki, ein junger und wehrhafter Rittersmann, hatte Elisabeth,
die Schwester des Grafen Ludwig von Eberstein zu Naugard, zum
Ehegemahl. Des letzteren ehrgeizige Absichten auf den Kaminer
Bischofsstuhl waren noch immer unerfüllt, und der Ritter Christoph
mag wohl die Gefühle seines Schwagers geteilt haben. Wir sehen
wenigstens plötzlich unter den günstigen Verhältnissen des Jahres
1466 mehrere Schivelbeiner Edelleute unter der Anführung Peters
von Scharn einen Einfall in das angrenzende Bistum machen.
Peter Scharn scheint ein sehr angesehener und reicher Mann ge⸗
wesen zu sein, denn wir finden ihn im Kastenbuch unter einer
großen Zahl von Schuldbriefen als Bürgen aufgeführt (1469
bis 89), und er wird erwähnt als Besitzer von Schlenzig, Labenz,
Kartlow und einem Teil von Lekow. Unter der Führung dieses
Mannes wurde der Bischof Henning (Iven), der zu Körlin residierte,
überfallen und demselben 24 Pferde und andere Güter hinweg—
geführt. (Sämtliche Exemplare der Ann. Schiv. stimmen hierin
mit Kantzow ed. Kosegarten II. p. 131 und Cramer Gr. Pommer.
Kirchenchronik p. 114.) Schon Kantzow erwähnt die Meinung