Weitere Konflikte mit der Theaterdeputation. 165
zwischen seitens des Rates eine Mitteilung über den Vor—
fall gelangt. Infolgedessen befahl Herr von Strantz der
Frau Rüssel, ihren Dienst in gewohnter Weise wieder auf—
zunehmen. Zu Ende des ersten Aktes der Vorstellung
wurde Herr von Strantz im Auftrage des Herrn Stadt—
rat Schilling durch den Theaterinspektor Müller für den
folgenden Tag auf das Rathaus beschieden. Gleichzeitig
erhielt er Meldung, daß die Frau Rüssel durch den ge—
nannten Stadtrat in Begleitung von Ratsdienern unter
Androhung von Gewaltmaßregeln aus dem Hause ge—
wiesen worden sei. Daraufhin ließ Herr von Strantz den
Herrn Stadtrat aus der Ratsloge rufen, um ihn wegen
des Vorfalles zu interpellieren; da der genannte Herr
wiederholt mit drohend erhobener Hand gegen Herrn von
Strantz perorierte, verließ dieser den Vorplatz der Loge.
An demselben Abend traf Herr Direktor Haase wieder in
Leipzig ein und reichte am Mittwoch früh eine Beschwerde—
schrift an den Rat ein, in welcher er für die Verletzung des
Hausrechtes in dem von ihm erpachteten Theater voll—
ständige Satisfaktion forderte, da ihm eine Anzeige über
ein Vergehen der in seinen Diensten stehenden Frau Rüssel
bis dato nicht zugegangen sei. Da Frau Rüssel nur aus
dem Thatergebäude gewiesen, nicht aber verhaftet worden
sei, scheine es klar zu sein, daß sie sich eines strafwürdigen
Vergehens nicht schuldig gemacht haben könne. Am Abend
desselben Tages erfolgte die Antwort des Rates, dahin—
lautend, daß es bei den von Herrn Stadtrat Schilling ein⸗
mal getroffenen Maßregeln zu verbleiben habe — auch
dieses Schreiben enthielt kein Wort über die Veranlasfung
zu diesen Maßnahmen. Inzwischen war Frau Rüssel von
der Direktion abermals zur Verrichtung ihres Dienstes
aufgefordert worden und wurde diese zum zweiten Male
im Auftrage des Herrn Stadtrat Schilling von Rats—