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Full text: Eduard Knoblauch / Wallé, Peter (Public Domain)

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eines deutschen kosmopolitischen Bruderbundes zu unterhalten hatten! 
— Zu gleicher Zeit stand Knoblauch innerhalb der Akademie der 
Künste an der Spitze derjenigen, die auf eine völlige Reorganisation 
der Akademie und auf die Beseitigung des Statuts von 1790 hin- 
drängten. Er selbst trat mit dem Bildhauer August Wredow sehr 
lebhaft für eine grölsere Freiheit der Mitglieder gegenüber dem Senat 
ein, ferner für eine regelmäfsige Abhaltung der gemeinsamen Sitzungen 
und für die Abschaffung des lebenslänglichen Directorats, das damals 
der mehr als achtzigjährige Schadow wenig erfolgreich ausübte. In 
das Exemplar der Statuten, das ihm nach seiner Aufnahme im Jahre 
1845 eingehändigt wurde, schrieb er nach seiner unabhängigen Denk- 
weise kurz und bündig auf das erste Blatt des Heftchens: „Wir 
können in dem Senat keinen Vorgesetzten anerkennen.“ 
Er interpellirte denn auch den Senat gleich am Tage seiner 
Einführung mit einer Reihe unbequemer Fragen, die den guten, alten 
Schadow endlich zu dem ungeduldigen Ausruf veranlafst haben sollen : 
„Nun ist’s aber genug davon!“ 
Das jüngste Mitglied der Akademie liefs sich aber dadurch nicht 
irre machen und arbeitete sofort einen eigenen Entwurf aus, der 
manchen Zopf zu beseitigen trachtete, KEnthielt doch das alte Statut 
der Akademie von 1790 manche gar wundersame Bestimmung, wonach 
z. B. Mitglieder, die in den monatlichen Sitzungen etwas zum Besten 
der Akademie vortrugen, zum Zeichen ihrer Bemühung um die Auf- 
nahme der schönen Künste jedesmal einen Jetton (eine Art Werth- 
marke) erhalten sollten. Ebenso hatte lediglich der Chef des Oberhofbau- 
amtes zu entscheiden, welche von den jährlich aufzuführenden Gebäuden 
der Akademie zur Beurtheilung vorgelegt werden durften. Nach 8 4 
sollte der Director darauf achten, dafs die Lehrer der Kunst- und Zeichen- 
schule ihre dem Unterricht gewidmeten Stunden gebührlich abwarten usw. 
Am 27. November 1847 überreichte unser Meister allen Mit- 
gliedern ein gedrucktes Heft mit folgender Vorbemerkung: 
„Um die gegenwärtigen Verhältnisse der Königl. Akademie der 
Künste klarer auffassen zu können, als es aus dem seit 1790 be- 
stehenden Reglement möglich ist, erlaubt sich Unterzeichneter fol- 
gende den Grundlagen dieses Reglements entsprechende Zusammen- 
stellung den -hochgeehrten Mitgliedern ganz ergebenst mitzutheilen. 
Ed. Knoblauch.“
	        
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