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eines deutschen kosmopolitischen Bruderbundes zu unterhalten hatten!
— Zu gleicher Zeit stand Knoblauch innerhalb der Akademie der
Künste an der Spitze derjenigen, die auf eine völlige Reorganisation
der Akademie und auf die Beseitigung des Statuts von 1790 hin-
drängten. Er selbst trat mit dem Bildhauer August Wredow sehr
lebhaft für eine grölsere Freiheit der Mitglieder gegenüber dem Senat
ein, ferner für eine regelmäfsige Abhaltung der gemeinsamen Sitzungen
und für die Abschaffung des lebenslänglichen Directorats, das damals
der mehr als achtzigjährige Schadow wenig erfolgreich ausübte. In
das Exemplar der Statuten, das ihm nach seiner Aufnahme im Jahre
1845 eingehändigt wurde, schrieb er nach seiner unabhängigen Denk-
weise kurz und bündig auf das erste Blatt des Heftchens: „Wir
können in dem Senat keinen Vorgesetzten anerkennen.“
Er interpellirte denn auch den Senat gleich am Tage seiner
Einführung mit einer Reihe unbequemer Fragen, die den guten, alten
Schadow endlich zu dem ungeduldigen Ausruf veranlafst haben sollen :
„Nun ist’s aber genug davon!“
Das jüngste Mitglied der Akademie liefs sich aber dadurch nicht
irre machen und arbeitete sofort einen eigenen Entwurf aus, der
manchen Zopf zu beseitigen trachtete, KEnthielt doch das alte Statut
der Akademie von 1790 manche gar wundersame Bestimmung, wonach
z. B. Mitglieder, die in den monatlichen Sitzungen etwas zum Besten
der Akademie vortrugen, zum Zeichen ihrer Bemühung um die Auf-
nahme der schönen Künste jedesmal einen Jetton (eine Art Werth-
marke) erhalten sollten. Ebenso hatte lediglich der Chef des Oberhofbau-
amtes zu entscheiden, welche von den jährlich aufzuführenden Gebäuden
der Akademie zur Beurtheilung vorgelegt werden durften. Nach 8 4
sollte der Director darauf achten, dafs die Lehrer der Kunst- und Zeichen-
schule ihre dem Unterricht gewidmeten Stunden gebührlich abwarten usw.
Am 27. November 1847 überreichte unser Meister allen Mit-
gliedern ein gedrucktes Heft mit folgender Vorbemerkung:
„Um die gegenwärtigen Verhältnisse der Königl. Akademie der
Künste klarer auffassen zu können, als es aus dem seit 1790 be-
stehenden Reglement möglich ist, erlaubt sich Unterzeichneter fol-
gende den Grundlagen dieses Reglements entsprechende Zusammen-
stellung den -hochgeehrten Mitgliedern ganz ergebenst mitzutheilen.
Ed. Knoblauch.“