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Erster Hauptteil. Deutschland und Friedrich Wilhelm IV. bis zum 18. März 1848 Zweites Kapitel. Die deutsche Politik Friedrich Wilhelms IV. vor 1848 und die Radowitzsche Denkschrift vom November 1847

Full text: Deutschland, König Friedrich Wilhelm IV. und die Berliner Märzrevolution / Rachfahl, Felix (Public Domain)

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Zweites Kapitel. 
eine oberste Instanz über den Gerichten der Einzelstaaten dar- 
stellt. Über das beim Bundesgerichte zu handhabende mate- 
rielle Recht, über Zusammensetzung und Organisation des 
Gerichtes selbst, sowie. über das bei ihm anzuwendende Ver- 
fahren enthielt die Denkschrift geeignete Vorschläge. Es wurde 
verlangt, dafs der Schlufßstermin öffentlich sei, und dafs dabei 
mündlich in Gegenwart der Parteien oder ihrer Vertreter ver- 
handelt würde. Als Sitz des Gerichtes wurde Wetzlar ins 
Auge gefafst; man sieht, wie man an die Traditionen des alten 
Reichskammergerichtes anzuknüpfen gedachte. 
Was Radowitz auf den Gebieten des Kriegswesens und 
der Rechtsprechung forderte, hätte hie und da wohl tiefer 
greifen können. Er selbst mafß allerdings seinen Anträgen nur 
einen provisorischen Charakter, nur den Wert von „Andeu- 
tungen“ bei, um auf diejenigen Gegenstände aufmerksam zu 
machen, „welche dem praktischen Bedürfnis und der nationalen 
Aufrichtung zugleich entsprechen.“. „Jeder dieser Punkte“, 
so sagt er ausdrücklich, „unterliegt natürlich erst der sach- 
gemäfsen Erwägung im einzelnen, und es ist nicht zu be- 
zweifeln, dals diese sowohl manche derselben beseitigen, als 
andere noch hinzufügen werde.“ Entschieden am weitesten 
gingen seine Vorschläge auf dem Felde der Wirtschaftspolitik: 
ihre Ausführung hätte die Erhebung des gesamten Bundes- 
gebietes zu einem einheitlich geschlossenen Zoll- und Wirt- 
schaftsgebiete bedeutet. Seine Wünsche richteten sich hier, 
wie schon bemerkt wurde, auf die Schaffung eines gemeinsamen 
Handelsrechtes und einer gemeinsamen Kreditordnung, eines 
gemeinsamen Wechselrechtes, sowie eines allgemeinen Heimats- 
rechtes und voller Freizügigkeit, weiterhin auf die Feststellung 
eines einzigen Mafls-, Münz- und Gewichtssystems, auf den 
Erlafs einer allgemeinen Post- und Eisenbahnordnung, auf die 
Vereinbarung eines allgemeinen Schiffahrtsvertrages, auf die 
übereinstimmende Regulierung der Auswanderung und der Kolo- 
nisation, auf die Errichtung gemeinsamer Bundeskonsulate im 
Auslande, sowie auf „Ausdehnung des Zollvereins auf den 
Bund.“ Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dafs die voll-
	        
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