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Zweites Kapitel.
eine oberste Instanz über den Gerichten der Einzelstaaten dar-
stellt. Über das beim Bundesgerichte zu handhabende mate-
rielle Recht, über Zusammensetzung und Organisation des
Gerichtes selbst, sowie. über das bei ihm anzuwendende Ver-
fahren enthielt die Denkschrift geeignete Vorschläge. Es wurde
verlangt, dafs der Schlufßstermin öffentlich sei, und dafs dabei
mündlich in Gegenwart der Parteien oder ihrer Vertreter ver-
handelt würde. Als Sitz des Gerichtes wurde Wetzlar ins
Auge gefafst; man sieht, wie man an die Traditionen des alten
Reichskammergerichtes anzuknüpfen gedachte.
Was Radowitz auf den Gebieten des Kriegswesens und
der Rechtsprechung forderte, hätte hie und da wohl tiefer
greifen können. Er selbst mafß allerdings seinen Anträgen nur
einen provisorischen Charakter, nur den Wert von „Andeu-
tungen“ bei, um auf diejenigen Gegenstände aufmerksam zu
machen, „welche dem praktischen Bedürfnis und der nationalen
Aufrichtung zugleich entsprechen.“. „Jeder dieser Punkte“,
so sagt er ausdrücklich, „unterliegt natürlich erst der sach-
gemäfsen Erwägung im einzelnen, und es ist nicht zu be-
zweifeln, dals diese sowohl manche derselben beseitigen, als
andere noch hinzufügen werde.“ Entschieden am weitesten
gingen seine Vorschläge auf dem Felde der Wirtschaftspolitik:
ihre Ausführung hätte die Erhebung des gesamten Bundes-
gebietes zu einem einheitlich geschlossenen Zoll- und Wirt-
schaftsgebiete bedeutet. Seine Wünsche richteten sich hier,
wie schon bemerkt wurde, auf die Schaffung eines gemeinsamen
Handelsrechtes und einer gemeinsamen Kreditordnung, eines
gemeinsamen Wechselrechtes, sowie eines allgemeinen Heimats-
rechtes und voller Freizügigkeit, weiterhin auf die Feststellung
eines einzigen Mafls-, Münz- und Gewichtssystems, auf den
Erlafs einer allgemeinen Post- und Eisenbahnordnung, auf die
Vereinbarung eines allgemeinen Schiffahrtsvertrages, auf die
übereinstimmende Regulierung der Auswanderung und der Kolo-
nisation, auf die Errichtung gemeinsamer Bundeskonsulate im
Auslande, sowie auf „Ausdehnung des Zollvereins auf den
Bund.“ Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dafs die voll-