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Fünftes Kapitel.
(mit Ausnahme der wenigen noch im Schlosse befindlichen
Kompagnieen) entfernt hatten, suchte er somit zu verdecken.
In den Memoiren des Generals v. Natzmer lesen wir!: „Der
General v. Prittwitz, den ich später mehrmals gefragt, wer
den Befehl zum Abmarsch der Truppen [vom Schlofsplatze
und Lustgarten] gegeben, blieb immer dabei, er nicht, und
er wisse auch nicht, von wem der Befehl ausgegangen“. Natzmer
fügt die wohlbegründete Bemerkung hinzu: „Es klingt freilich
sonderbar, dafs ein kommandierender General nicht habe er-
mitteln können, auf welchen Befehl seine Truppen die von ihm
angeordnete Aufstellung verlassen haben“. Das Befremden,
das er mit Recht darüber empfand, veranlafste den General
v. Natzmer ungefähr ein Jahr später, bei einem Offizier, der
damals mitgefochten hatte, nämlich beim Grafen Lüttichau,
Erkundigungen einzuziehen. Er erhielt die Auskunft, Prittwitz
habe den Abmarsch befohlen; am 19. März früh hätten „sämt-
liche Truppenführer auf dem Lustgartenplatz vor dem Schlofs
nicht im Zweifel gewesen sein können, wer ihnen den Befehl
zum Abzug gab“? Diese Vertuschungsversuche hatten auch in
der That sehr bald Erfolg. Selbst Bodelschwingh äufserte, wie
uns sein Neffe v. Diest mitteilt, in jener Zeit wiederholt, „kein
Mensch wisse, wer den verhängnisvollen Befehl gegeben“, und
Diest bezeugt weiter, dafs „dasselbe noch lange Zeit nachher
der General v. Prittwitz und der Prinz von Preufsen erklärt
haben “3
Soweit wir es verfolgen können, hat Prittwitz, wenn er auf
die Begebenheiten des 19. März zu sprechen kam, den Hergang
unrichtig geschildert. Dem Herrn v. Bismarck hat er unmittelbar
nachher erzählt: Nachdem ihm die Proklamation „An meine
lieben Berliner“ bekannt geworden war, habe er das Gefecht
abgebrochen, aber den Schlofsplatz, das Zeughaus und die ein-
mündenden Strafsen zum Schutze des Schlosses besetzt gehalten.
Da sei Bodelschwingh an ihn mit der Forderung herangetreten:
„Der Schlofsplatz mufs geräumt werden.“ „Das ist unmöglich“,
1) Natzmer a. 0.397f. 2) 8. oben S. 240 Anm. 2, 3) Diest
a. 0. 8. 14.