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schickt sich die dann gegenseitig zu,
und wer einmal in dieser schwarzen
Liste steht, der wird in keiner Kolonie
mehr aufgenommen, ausser wenn er
hübsch um Verzeihung bittet und
rehabilitiert wird. Früher musste der
Aufgenommene auch noch sein Kran-
kenkassenbuch und die Altersver-
sicherungskarte haben, oder für die
fehlenden Beträge das Geld bezahlen.
Nach einer neuen humanen Be-
stimmung verauslagt die Anstalt in
solchen Fällen das Geld und kürzt es
dann vom Lohn. Gemeldet zur Auf-
nahme haben sich im verflossenen
Jahre etwa dreitausend Personen, wo-
von freilich nur ein kleiner Teil
berücksichtigt werden konnte . .
übrigens eine geringere Anzahl als
im Vorjahre. Das hat die neu er-
standene Wärmehalle gemacht, die
einen Teil der Arbeitslosen ab-
sorbiert. Die Aufenthaltsdauer in
der Berliner Kolonie wird von Seiten
der Verwaltung nicht beschränkt. In
anderen Kolonien gilt als Grenze der
Dauer ein Zeitraum von zwei Jahren.
Zu dem Hausgesetz gehört die Be-
stimmung, dass der Kolonist das An-
staltsgebäude ohne besondere KEr-
laubnis nicht verlassen darf. In den