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In der Berliner Arbeiterkolonie

Full text: Berlin von heut' / Lee, Heinrich (Public Domain)

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schickt sich die dann gegenseitig zu, 
und wer einmal in dieser schwarzen 
Liste steht, der wird in keiner Kolonie 
mehr aufgenommen, ausser wenn er 
hübsch um Verzeihung bittet und 
rehabilitiert wird. Früher musste der 
Aufgenommene auch noch sein Kran- 
kenkassenbuch und die Altersver- 
sicherungskarte haben, oder für die 
fehlenden Beträge das Geld bezahlen. 
Nach einer neuen humanen Be- 
stimmung verauslagt die Anstalt in 
solchen Fällen das Geld und kürzt es 
dann vom Lohn. Gemeldet zur Auf- 
nahme haben sich im verflossenen 
Jahre etwa dreitausend Personen, wo- 
von freilich nur ein kleiner Teil 
berücksichtigt werden konnte . . 
übrigens eine geringere Anzahl als 
im Vorjahre. Das hat die neu er- 
standene Wärmehalle gemacht, die 
einen Teil der Arbeitslosen ab- 
sorbiert. Die Aufenthaltsdauer in 
der Berliner Kolonie wird von Seiten 
der Verwaltung nicht beschränkt. In 
anderen Kolonien gilt als Grenze der 
Dauer ein Zeitraum von zwei Jahren. 
Zu dem Hausgesetz gehört die Be- 
stimmung, dass der Kolonist das An- 
staltsgebäude ohne besondere KEr- 
laubnis nicht verlassen darf. In den
	        
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